Mietkaution und Sparbuch mit Losungswort

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Mietkaution und Sparbuch mit Losungswort

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2006, 11:56

Bitte um Rat. Wir haben ein Büro gemietet und als Kaution eine Bankgarantie als Besicherung vereinbart. Die Art der Bankgarantie ist freibleibend. Wegen den hohen Kosten die die Bank für d. Garantie haben will, fragten wir unseren Vermieter, ob er mit einem Sparbuch einverstanden wäre. Er gab schriftlich sein Einverständnis, beschrieb aber nicht die Art des Sparbuches. Wir eröffneten ein Vermögenssparbuch mit Losungswort, verfassten ein Übergabeprotokoll und übergaben gegen des Vermieters Unterschrift das Sparbuch. Am nächsten Tag beschwerte er sich, dass er damit nichts anfangen könne und er wolle das Losungswort haben, damit er "wörtlich" jederzeit u. ohne Angabe von Gründen, auf das Geld zugreifen könne.Kann mir jemand raten, wer Recht hat.? Lt. meinem Verständnis stellt doch das Übernahmeprotokoll eine Vertragsänderung dar und im Mietvertrag steht auch nicht drinnen, dass er auch ohne Angabe von Gründen auf eine ev. Bankgarantie zugreifen kann.

Danke im Voraus ..Maxi



MEMIL
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RE: Mietkaution und Sparbuch mit Losungswort

Beitrag von MEMIL » 03.07.2006, 20:16

Kipp und klar! Der Vermieter hat das Recht die Kaution direkt, ohne Zustimmung des Mieters, zugreifen zu können. Die Kaution darf sogar ins Eigentum des Vermieters übergehen und erst bei der Beendigung des Mietverhältnisses ersetzt zu werden. So lauten die mietrechliche Bestimmungen und die Judikatur.

Nun ob der Vermieter dieses Recht in Anspruch nimmt oder ein Sparbuch mit unbekanntem Lösungswort akzeptiert, ist schon eine Vereinbarungssache.

MFG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Mietkaution und Sparbuch mit Losungswort

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2006, 11:37

Hi Memil, danke für Deine Antwort. Der Mietvertrag läuft zwei Jahre. Habe bei der hiesigen WK angerufen und die haben mir mitgeteilt: da im Vertrag nur drinnen steht: Bankgarantie und nicht dabei steht: mit oder ohne rechtliche Prüfung der Bank, würde mir die Wahl der Bankgarantie zustehen. Zweitens hat der Vermieter die Übernahme des Sparbuches mit Losungswort unterschrieben und damit tritt eine Vertragsänderung in Kraft. Er hätte die Annahme des Sparbuches verweigern müssen und gleich auf die Bekanntgabe des Losungswortes bestehen müssen. Aber er hat in seiner "Gier" das Sparbuch mitgenommen und unterschrieben. Aufgeregt hat er sich erst später. Er war ja mit einem Sparbuch statt Bankgarantie einverstanden und hat auch nicht die Art des Sparbuch genau definiert.

Was sagst Du nun........lg..Maxi

MEMIL
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RE: Mietkaution und Sparbuch mit Losungswort

Beitrag von MEMIL » 04.07.2006, 16:17

Alles klar! Die Sache ist gut für dich ausgelaufen. Er kann das nicht mehr ändern. Die Situation ist nun so, dass falls zum Ende des Mietverhältnisses die Kaution in Anspruch nehmen will, muss er deine Zustimmung einholen oder er muss das Sparbuch einbehalten und dich auf Bekanntgabe des Lösungswortes einklagen!

Darüber hinaus, jetzt, kann nichts mehr machen!

MFG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Mietkaution und Sparbuch mit Losungswort

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2006, 17:45

Hallo Memil, danke für die Info. Nun bin ich weniger verzweifelt. Ich werde dem VM einen höflichen Brief schreiben, indem ich ihm mitteile dass er eben das Übernahmeprotokoll unterschrieben, dies eben eine Vertragsänderung zum bestehenden Mietvertrages sei und er froh sein müsse, dass er Mieter wie uns hat. Immerhin haben wir bereits auch schon 15 Jahre mit unserer alten Firma seinem Objekt gemietet und er hat seine Miete immer auf den Punkt genau bekommen. Ditto mit unserer Neuen Firma (die alte wurde aufgelöst war ein Familienbetrieb) hat er sein Geld pünktlich bekommen. Ergo kennen wir ihn ja schon lange und das sehr "gründlich" wenn Du weist, was ich sagen will.

Danke sehr für die Info.....Maxi

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