dringend kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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dringend kündigung

Beitrag von JUSLINE » 28.06.2006, 22:05

hallo!! ich schreibe im namen meines freundes, der seit 3 wochen mit akuter leukämie im krankenhaus liegt. folgendes problem: er wohnt mit 2 anderen in einer wg. laut vermieterin durfte er die wg inoffiziell verlassen wenn die beiden seine miete mit übernehmen. hat funktioniert. meine frage ist wie bekommt er die kaution zurück? mietvertrag 1 jahr +3 monate. braucht aber das geld jetzt für die therapie. hat sein zimmer fast nicht bewohnt und auch keine schäden angerichtet. laut vermieterin bekommen die beiden anderen bei kündigung auch seinen anteil ausbezahlt. was kann ich machen damit die kaution jetzt ausbezahlt wird?? hilfe




karli
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RE: dringend kündigung

Beitrag von karli » 29.06.2006, 08:55

Am einfachsten wäre die beiden anderen treten in sein Mitrecht ein - Zustimmung des Vermieters erforderlich - und zahlen ihm seinen Anteil der Kaution aus.





lg

Karl


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JUSLINE
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RE: dringend kündigung

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2006, 20:31

danke für den tipp aber die beiden zahlen nix. auch wenn wir das geld dringend brauchen.

lg


MEMIL
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RE: dringend kündigung

Beitrag von MEMIL » 01.07.2006, 10:53

Ja, ich verstehe alle Parteien. Am meisten verstehe ich aber deinen Freund, der das Geld dringend braucht, und hoffe dass er es kriegt.

Pflicht die Kaution zurückzuzahlen hat die Vermieterin (egal wie viele bei der Wohngemeinschaft verbleiben) nur wann das Mietobjekt zurückgegeben wird. Eine Abtretung eines Idealanteiles des Mietverhältnisses gibt es leider weder im MRG noch im ABGB. Aber aus humanitären Gründen, sollte sie alle (Vermieterin einbezogen) zusammen tun und die Sache ohne Verzögerung erledigen. Sie können alle auf diese Schiene des moralischen Aspektes ansprechen und ich glaube, sie würden sich besser angesprochen fühlen, als wenn Sie eine Forderung stellen, die (rein rechtlich) es nicht gibt.






MEMIL
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RE: dringend kündigung

Beitrag von MEMIL » 01.07.2006, 10:53

Ja, ich verstehe alle Parteien. Am meisten verstehe ich aber deinen Freund, der das Geld dringend braucht, und hoffe dass er es kriegt.

Pflicht die Kaution zurückzuzahlen hat die Vermieterin (egal wie viele bei der Wohngemeinschaft verbleiben) nur wann das Mietobjekt zurückgegeben wird. Eine Abtretung eines Idealanteiles des Mietverhältnisses gibt es leider weder im MRG noch im ABGB. Aber aus humanitären Gründen, sollte sie alle (Vermieterin einbezogen) zusammen tun und die Sache ohne Verzögerung erledigen. Sie können alle auf diese Schiene des moralischen Aspektes ansprechen und ich glaube, sie würden sich besser angesprochen fühlen, als wenn Sie eine Forderung stellen, die (rein rechtlich) es nicht gibt.






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