Hallo!
Wohne seit mittlerweile gut 12 Monaten in meiner derzeitigen Wohnung. Habe vor ca. 6 Monaten eine Sachen in meinem Kellerabteil eingelagert.
Als ich neulich etwas aus dem Keller holen wollte, stellte ich fest, dass das meiste sehr stark von Schimmel befallen war, da offenbar der gesamte Keller sehr feucht ist.
Mein Frage daher:
kann ich in diesem Fall eine Miepreisminderung einfordern? Wenn ja, wie muss ich vorgehen? Kann ich diese nach einer bestimmten Frist einfach von der Miete abziehen?
In Deutschland gab es mal ein Urteil (AG Bad Bramstedt), wonach in diesem Fall bis zu 10% Minderung zustehen.
Bin für jede Hilfe dankbar!
MfG,
Nondrun
mietminderung - feuchter keller/schimmel
RE: mietminderung - feuchter keller/schimmel
ich würde - ohne es näher zu prüfen sagen, dass ein keller typischerweise in einem Altbau feucht ist - daher keine Mietzinsminderung.
lg
Karli
lg
Karli
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste