gleich viele fragen auf einmal

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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gleich viele fragen auf einmal

Beitrag von JUSLINE » 06.05.2006, 16:40

hallo



ich hab da jetzt gleich einen haufen an fragen:



einmal die wichtigste:



bei einem meiner mieter tropft ein heizkörper. nichts dragisches - denke eine neue dichtung oder ein neues ventil sollten reichen...

aber wer zahlt das. fällt das unter erhaltungspflicht des mieters oder des vermieters!????



dann hab ich einige fragen zum gewohnheitsrecht - bzw gibt es das überhaut bei einem mieter.

zb hat mein mieter einen vertrag für eine wohnung. zusätzlich hat er mündlich fereinbahrt einen autoabstellplatz und ein kellerabteil. eigentlich ohne vereinbahrung hat er noch das gartenhaus in beschlag genommen.

kann ich jetzt einfach sagen er musz alles räumen, oder tritt dort eine art gewohnheitsrecht in kraft!!???



weiteres hatt ein mieter ohne zu fragen eine satschüssel am dach montiert. kann ich verlangen dasz er sie wieder abmontiert!? im haus gibt es einen kabelanschluss, aber den will er sich natürlich sparen....



wen es geht bitte so antworten, dasz ich das den mietern auch begründen kann. eben weil das nach § soundso im mietrecht so ist....



dankeschön




MEMIL
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RE: gleich viele fragen auf einmal

Beitrag von MEMIL » 07.06.2006, 22:00

Wenn nicht anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist der Mieter für die Erhaltung der Heizungskörper verantwortlich. Das gilt auch für Therme und andere innere Einrichtungen der Wohnung.

Gewohnheitsrecht gibt es in diesem geschilderten Fall nicht. Sie dürfen den Mieter auffordern die Räumlichkeit unverzüglich zu räumen, oder Sie entsorgen selbst die Gegenstände und klagen ihn auf Zahlung der Kosten. Achten Sie jedoch darauf, dass im Mietvertrag hoffentlich ausgeschlossen wurde, dass mündliche Abreden auch gelten, sonst wird der Mieter sich darauf berufen, dass eine mündliche Vereinbarung gab. Konkrete Paragraphen kann ich seriöserweise nicht nennen. Dafür müsste ich Ihren Mietvertrag gesehen haben, allen Informationen über das Gebäude haben, um zu wissen unter genaue gesetzliche Bestimmung ist das Mietverhältnis einzuordnen.






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JUSLINE
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RE: gleich viele fragen auf einmal

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2006, 19:55

hallo



danke für ihre antwort. grundsättlich kann ich ihnen gerne den mietvertrag und andere informationen zur verfügung stellen.

die frage ist, auf welche höhe sich ihr honorar beläuft?




MEMIL
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RE: gleich viele fragen auf einmal

Beitrag von MEMIL » 08.06.2006, 20:25

Kein Honorar! Das ist ein Forum wo wir gratis und unverbindlich beraten. Du kannst mir an memil@gmx.net schreiben, ich schaue was ich machen kann. Wenn es für dich was in Vertretung gemacht wird, muss du dann eventuell und Gebühren und Unkosten bezahlen. Bei der Mietervereinigung und vielen anderen Vereinen muss du auch Mitgliedsbeitrag bezahlen, Honorar im rechtlichen Sinne jedoch kein. Honorar dürfen nur konzessionierte Rechtsanwälte verlangen.

MFG,

Memil


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RE: gleich viele fragen auf einmal

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2006, 20:33

hallo



super und dankeschön!



ich werde den mietvertrag einscannen und anschließend an sie schicken.

brauchen sie vorab noch etwas?



lg




MEMIL
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RE: gleich viele fragen auf einmal

Beitrag von MEMIL » 08.06.2006, 21:15

Schauen wir uns den Mietvertrag an, danach melde ich mich bei dir direkt an.


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