Ich habe seit Anfang des Jahres meine Eigentumswohnung vermietet und habe mit den Mietern nur Probleme. Da ich mich rechtlich nur wenig auskenne, bin ich fuer jede Hilfe dankbar.
- Nach nur zwei Monaten teilte mir der Mieter muendlich mit, er koenne sich die Wohnung doch nicht leisten und moechte kuendigen. Es blieb allerdings bei einer muendlichen Kuendigung, obwohl ich dem Mieter eine vorgefertigte Kuendigung zukommen lies mit der Bitte, diese zu unterschreiben, habe sie aber nicht zurueckbekommen. Ist diese muendliche Kuendigung ausreichend?
- Die Kaution wurde nicht in voller Hoehe ueberwiesen - was tun?
- Die letzten beiden Monatsmieten wurden erst nach mehrmaliger Warnung und dann auch nicht vollstaendig bezahlt. Wie soll ich hier vorgehen? Ist es hilfreich, einen Anwalt einzuschalten?
- Sollten die naechsten Monatsmieten nicht ueberwiesen werden, wie kann ich den Mietvertrag aufloesen?
Herzlichen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe!
Nicole Dorfer
Nichtbezahlung der Miete
RE: Nichtbezahlung der Miete
Also Nicole! Eine mündliche Aufkündigung ist so viel wert wie eine schriftliche Aufkündigung (wenn nicht von beiden Seiten unterschrieben): Null wert!!!
Für dich am besten ist die Mieter sofort auf Nachzahlung der Kaution, ausstehende Miete und Räumung. Das kannst du in einem Amtstag beim Bezirksgericht selbst, ohne Anwalt, einleiten.
Wenn du mehr Informationen brauchst, kannst du mir auch direkt schreiben, ich kann dir, je nachdem wo sich das Mietobjekt befindet, Tipps geben wo du dich (kostenlos!) anwenden kannst.
MFG, MEMIL
memil@gmx.net
Für dich am besten ist die Mieter sofort auf Nachzahlung der Kaution, ausstehende Miete und Räumung. Das kannst du in einem Amtstag beim Bezirksgericht selbst, ohne Anwalt, einleiten.
Wenn du mehr Informationen brauchst, kannst du mir auch direkt schreiben, ich kann dir, je nachdem wo sich das Mietobjekt befindet, Tipps geben wo du dich (kostenlos!) anwenden kannst.
MFG, MEMIL
memil@gmx.net
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