mein Mieter ist verstorben.
er hinterlässt mehrere offenen mieten.
keiner tritt das erbe an - es gibt nur schulden.
der mieter hinterlässt einige wertgegenstände (die sich noch in der wohnungn befinden) auf die jedoch die bank einenen eigentumsvorbehalt hat.
meine frage:
welche möglichkeiten habe ich, um einen teil der miete noch zu bekommen
keine MIETE?
RE: keine MIETE?
Aus der Erbmasse müssen die Nachlassverbindlichkeiten bezahlt werden, so z.B. Miete, fällige Schönheitsreparaturen und Nachzahlungen aus der BK-Abrechnung. Hier steht Ihnen auch die (hoffentlich vorhandene) Kaution sowie das Vermieterpfandrecht zur Verfügung. Ist weder Erbe, Erbmasse noch Kaution vorhanden, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Sie können dann allenfalls etwaige Guthaben aus der BK- Abrechnung aufrechnen.
Bin aber keine rechtskundige Person, dH auf jeden Fall noch genau informieren!!!
Bin aber keine rechtskundige Person, dH auf jeden Fall noch genau informieren!!!
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