ich möchte mich um einen job in brüssel bewerben, der auf 3 jahre befristet ist. voraussichtlich würde ich alle drei monate nach wien kommen und auch einen teil der urlaube hier verbringen.
ich möchte meine hauptmietwohnung (hauptmietvertrag aus dem jahr 1987, parifiziertes altbau-haus (1902) mit altbau-eigentumswohnungen und hauptmietwohnungen) nicht aufgeben, unter anderem, weil ich sie erst vor kurzem von grund auf renoviert habe.
könnte die versetzung nach brüssel als ständige abwesenheit gesehen werden, die zum verlust des "dringenden wohnbedürfnisses" führt? dann würde ich mir die bewerbung nämlich noch mal gründlich überlegen.
hauptmietwohnung und auslandsaufenthalt
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