Hallo,
ich bin Studentin aus Berlin und mache seit März in Innsbruck ein Praktikum. Zu diesem Zweck habe ich eine bis zum September befristete 27qm große Garconniere für 340€ angemietet. Diese Wohnung habe ich von meiner Vormieterin übernommen und bin in ihren auf ein Jahr befristeten Vertrag eingestiegen, laut Vertrag zur Untermiete. Nun habe ich Ärger mit meinem Vermieter, nachdem ich ihn informiert habe, dass mein Freund ab April für 3-4 Monate bei mir wohnen wird, da er ebenfalls ein Praktikum in Innsbruck macht. Mein Vermieter will mir nun vorschreiben wie lange er bleiben darf (am liebsten gar nicht) und 50€ extra pro Monat für die Unkosten komplett im vorraus haben (wörtlich: "Zur Abschreckung" für andere Mietparteien). Nach diesem Zeitraum will er meinen Freund nicht mehr sehen. In meinem Mietvertrag für Studenten, ist nichts über Mitbewohner oder Besucher geregelt. Außerdem wurden mir nur 2 von 4 Seiten des Vertrages ausgehändigt, aber nach Auskunft meiner Vormieterin steht auch auf den fehlenden Seiten nichts darüber. Nun ist meine Frage: Darf mein Vermieter mir Vorschriften über meine Mitbewohner (Lebensgefährte) machen und in vorraus Geld dafür verlangen? Ich bin der Meinung, dass er eventuell anfallende extra Betriebskosten über die Jahresabrechnung abrechnen müsste.
Ärger wegen Mitbewohner
RE: Ärger wegen Mitbewohner
Wenn es sich nicht um einen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension) oder eine sonstige Sonderform (Studentenheim o.ä.) handelt, sondern um eine Wohnungsmiete, dann hat der Vermieter weder das Recht das gemeinsame Wohnen zu verhindern, noch hat er das Recht eine zusätzliche Miete zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gruner, RA
www.grupo.at
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gruner, RA
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