Hallo,
ich wohne in Wien in einem ausgebauten Dachboden, wobei mir ein Teil (ca. 20 m²) des nicht ausgebauten Dachbodens als Abstellraum (steht so im Mietvertrag) mitvermietet wurde.
Kürzlich bekam ich über die Hausverwaltung ein Schreiben vom Rauchfangkehrer, dass alle brennbaren Lagerungen (also fast alles) vom Dachboden zu entfernen sind. Interessanterweise war der Rauchfangkehrer schon zweimal zuvor da und hat nichts beanstandet
Ohne Abstellraum wäre die Wohung, in die ich viel investriert habe, aber praktisch unbrauchbar, da ich sehr viel Material am Dachboden gelagert habe (Autoreifen, Schachteln, Werkzeugecke, Möbel, Dokomentenmappen etc.).
Meine Frage: Muss mir der Vermieter jetzt ein gleichwertiges Kellerabteil (Größe, Stromanschluss, versperrbar) zur Verfügung stellen? Und habe ich Anspruch auf Arbeitszeit-Kosteneratz (die "Übersiedlung" würde mind. einen ganzen Tag in Anspruch nehmen)?
Wenn nicht, was mache ich dann, da ich die Sachen ja nicht in mein Wohnzimmer stellen kann?
Grüße
Robert
Dachboden als Lagerraum - Kellerabteil
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