befr. mietvertrag efh

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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befr. mietvertrag efh

Beitrag von JUSLINE » 01.03.2006, 18:46

wir haben für 5 jahre ein efh gemietet, wollen aber frühzeitig nach 2,5 jahren aus dem haus ausziehen, weil u.a. die isolierung im 1. stock so grauenhaft (bzw zum teil gar nicht vorhanden, weil ein dachboden ausgebaut wurde) ist, dass wir immense heizkosten haben und es stark an den giebeln hereinzieht. es gibt noch weitere gründe für diesen schritt, die aber mehr im zwischenmenschlichen zw. mieter und vermieter liegen (zb. vermieter sind 2 benachbarte pensionisten die ständig am grundstück unangemeldet auftauchen und nach widrigkeiten suchen.....).



ich habe beim abschliessen des vertrages übersehen, dass der vermieter im vertragsvordruck herausgestrichen (!!!) hat, dass unter einhaltung von vereinbarter kündigungsfrist, eine kündigung möglich ist.



ist eine schriftliche einvernehmliche kündigung zulässig, wenn der vermieter wider erwarten zustimmen sollte?



welche anderen mögl. gäbe es aus dem vetrag rauszukommen?



ich wäre für brauchbare infos sehr dankbar, da ich mich in diesem haus absolut nicht wohl fühle.



liebe grüsse, danke



sabine






karli
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RE: befr. mietvertrag efh

Beitrag von karli » 04.03.2006, 14:33

Hier kann ich dir gern helfen und es sieht für dich ganz gut aus.



Du kannst unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündigen.



Erklärung:



Mietvertragsabschluß 2001:

Zu diesem Zeitpunt war dein Mietgegenstand ein Teilausnahmeobjekt nach dem Mietrechtsgesetz. D. h. dass die kündigungsrechtlichen Bestimmungen des Mietrechtsgesetze gelten.

Hier steht unter § 29 Abs. 2 Mrg. folgendes:

Im Falle eines befristeten Haupt- oder Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare nd unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten gerichtlich (!!!!) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.





lg

Karli


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RE: befr. mietvertrag efh

Beitrag von JUSLINE » 04.03.2006, 16:02

hallo karli,

vielen lieben dank für die antwort!

unser mietvertrag für dieses einfamilienhaus wurde von uns im nov. 2003 unterzeichnet.

das von dir zitierte gesetzt ist nach 2001 gültige,wenn ich dich richtig verstanden hab?

dann wären wir ja aus dem schneider :)



noch ne kurze frage: "gerichtlich" kündigen heisst .....was?



danke und sorry fürs nervige fragen!

lg sabine


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RE: befr. mietvertrag efh

Beitrag von karli » 04.03.2006, 16:10

nein - ist leider nicht so - ich habe 5 jahre zurückgerechnet und das wäre 2001



Das Gesetz hat sich mit 1.1.2002 geändert - leider so das diese Kündigungsmöglichkeit nicht mehr besteht. Wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt, dann müsst ihr den Mietvertrag einhalten.



lg

Karli


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RE: befr. mietvertrag efh

Beitrag von karli » 04.03.2006, 16:12

ich habe leider gelesen - mietvertrag vor 5 jahren abgeschlossen - tut mir leid dir falsche hoffnungen gemacht zu haben.


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RE: befr. mietvertrag efh

Beitrag von JUSLINE » 04.03.2006, 16:18

dachte ich mir....danke trotzdem ;(


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