befristeter Mietvertrag
befristeter Mietvertrag
Wir wollen ein Haus mieten, der Vermieter möchte den Mietvertrag auf 3 Jahre befristen und wir sollen einen Betrag(noch unklar in welcher Höhe) einbezahlen, sollten wir vor diesen 3 Jahren kündigen, soll dieser Betrag einbehalten werden.
Meine Frage dazu: Ich habe soetwas noch nie gehört ist das rechtlich überhaupt möglich?
RE: befristeter Mietvertrag
Ja ist möglich - ein Einfamilienhaus unterliegt dem ABGB und nicht dem Mietrecht - daher freie Vertragsgestaltung!
lg
karli
lg
karli
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