Mietminderung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Mietminderung

Beitrag von JUSLINE » 25.02.2006, 17:23

Ich hätte eine Frage bezüglich Mietminderung? Wir wohnen in einer Mietwohnung im letzten Stock dieses Hauses vor ca. 3 Wochen (als die akuten Schneeniederschläge in Tirol niedergingen) bemerkten wir an unseren ausgebauten Balkon (der als Teil des Wohnzimmers gilt) einen sehr starken Wassereintritt.



Es war so extrem, dass wir mit Kübeln das Wasser auffangen mussten. Als wir sofort unseren Vermieter informierten bestätigte er, dass dies nicht das erste mal so sei da es durch einen Baumangel am Dach das Schmelzwasser rückstaut und durch die Decke kommt! (Die Hausverwaltung sah jedoch keinen Grund das Dach abschöpfen zu lassen). Es kam auch dann ein Sachverständiger der dies bestätigte. Nun ist es so, dass die ganze Wohnung nach Gips riecht, die Fenster verzogen sind und sich Wasserflecken an der Decke gebildet haben. Nun sind schon drei Wochen vergangen und noch nichts passiert ist. Meine Frage nun kann ich einen Teil der Miete und wenn wie viel zurück behalten?








Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Mietminderung

Beitrag von JUSLINE » 25.02.2006, 17:42

Ich muss noch dazu sagen, dass wir in einer 2 Zimmer Wohnung wohnen und dieses Wohnzimmer neben dem Schlafzimmer der einzige Raum ist in dem wir uns aufhalten können. Letzte Woche wurde der Kostenvoranschlag an die HAusverwaltung übersandt aber von Seiten des Vermieters haben wir nur gehört, dass wenn wir die Miete einbehalten bei Gericht sowieso keine Chance hätten da das höhere Gewalt ist. WEnn der Schaden behoben wird würde die einzige Fensterfront in der Wohnung durch eine Folie abgedichtet wegen dem Baustaub!!!! Also ich bitte um Hilfe wie sollen wir vorgehen?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Mietminderung

Beitrag von MEMIL » 25.02.2006, 18:17

Die Mietzinsminderung gem. § 1096 ABGB ist in diesem Fall begründet. Ob es höhere oder niedrige Gewalt im Spiel ist, ist irrelevant.

Der Vermieter ist auch bei Naturkatastrophen verpflichtet das Mietobjekt brauchbar zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, muss der Mieter keine Miete bezahlen.

Es genügt dir einen Brief an der Vermieter zu schreiben und ihm 14 Tage Frist geben um das Mietobjekt wieder bewohnbar zu machen. Tut er das nicht, dann kannst du die Miete, in dem Ausmaß der Unbenutzbarkeit, reduzieren. Die Minderung wird über die Bruttomiete kalkuliert und es ist auch notwendig dass der Vermieter, wieder schriftlich, über den genauen Zeitpunkt der Beginn der Minderung informiert wird. Für die Kalkulation der Minderung solltest du schon einen Experten beiziehen, der dir annährend das Ausmaß der Minderung sagen kann.




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Mietminderung

Beitrag von JUSLINE » 26.02.2006, 09:22

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort .



Also in diesem Fall habe ich meinen Vermieter ja schon vor drei Wochen aufgefordert die Wohnung wieder brauchbar zu machen! Also müsste ich jetzt nur einen Brief verfassen in dem ich ihn über die Mietminderung informiere oder? Er argumentiert damit, dass das halt seine Zeit dauert bis das mit der Versicherung geklärt ist !! Des Weiteren hat die Firma in der der Vermieter beschäftigt den Kostenvoranschlag für den Schaden ertellt!!!



Danke nochmal für die Antwort


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Mietminderung

Beitrag von MEMIL » 26.02.2006, 09:54

Ja, richtig. Wichtig ist aber den Betrag der abgezogen wird genau zu bestimmen und auch den Zeitpunkt der Beginn der Minderung. Die Abwicklung mit der Versicherung ist Sache des Vermieters. Das kann sogar Jahre lang dauern. Inzwischen bleibt der Mietzins gemindert.




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste