Vorzeitige Kündigung bei Schimmel

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JUSLINE
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Vorzeitige Kündigung bei Schimmel

Beitrag von JUSLINE » 22.02.2006, 23:39

Ich wohne seit 1.9.2005 in einer Hauptmietwohnung. Ich habe jetzt im Bad, im Wohn-und Kinderzimmer Schimmelbefall. Ich lüfte einige Male am Tag für mindestens 5 Minuten und heize wie verrückt, im Wohnzimmer habe ich eine Temperatur von 24 Grad, da der Vermieter sagte das wir es warm haben müssen. Es ist ein uraltes Haus und im Vorjahr renoviert worden. Den Schimmel haben auch 3 weitere Wohnungen. Ich habe eine Hausstaub und Schimmelpilzallergie und Bronchial Astma. Meine beiden Kinder mit 10 Jahren haben Vorstufe Astma. Bei mir verschlechtert sich jetzt meine Atemnot. Ich habe es dem Vermieter gezeigt, er sagte ich soll das wegwischen und wenn es nicht hilft dann lässt er darüber malen, doch bis jetzt tat er nichts. In meinem Mietvertrag steht folgendes:



Das Mietverhältnis beginnt mit 1.9.2005, wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von den Vertragparteien nach einem jahr unter Einhaltung einer 3 Monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende mittels eingeschrieben Brief aufgekündigt werden.



Meine Frage: Wann kann ich auf Grund der Umstände kündigen? Kann ich vor September kündigen? Wenn ja, muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten? Ich bin auf der Suche einer neuen Wohnung.Muss ich jetzt bis September mit der Kündigung warten oder geht es früher. Es ist ja unzumutbar aus gesundheitlichen Gründen hier weiter zu leben.



Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe!



Angie




MEMIL
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RE: Vorzeitige Kündigung bei Schimmel

Beitrag von MEMIL » 25.02.2006, 18:30

Bei starkem Schimmel kannst du das Mietverhältnis stündlich aufkündigen. Du musst aber:

1) Beweise sammeln, dass die Wohnung komplett unbewohnbar ist;

2) Dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen geben, das Mietobjekt vollständig zu reparieren, oder dir eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen.

Schafft er das nicht, kannst du das Mietverhältnis sofort gerichtlich kündigen und die Wohnung für immer verlassen. Den Schlüssel kannst du ihm per Post senden.

Diese Vorgangsweise ist aus dem ABGB, § 1096, ableitbar und sollte sogar im Mietrechtgesetz novelliert werden (sofortige Kündigung aus gesundheitlichen Gründen). Das ist immer noch nicht passiert, aber es handelt sich um eine klare Sache.






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