Hallo Leute,
folgender 'fiktiver' Fall:
Mieter M mietet sich ein Zimmer in einer WG. Das Zimmer wird mit einem Einzelmietvertrag ausgehandelt.
Mieter M unterschreibt zum 15. Februar 2005. Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2006
Mieter M möchte nun zum 01.04.2006 ausziehen und den Vertrag kündigen. Er reicht dazu fristgemäß (3 Monate) die Kündigung ein.
Der Mietvertrag hat keine AGBs beinhaltet.
Vermieter V antwortet nach 2 Monaten schriftlich, mit der Aussage, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2006. Ausnahme, M beschafft einen Nachmieter.
Wer hat nun Recht? Kann Mieter M zum 01.04.06 ausziehen? Oder muss er bis zum 30.09.2006 in der Wohnung bleiben?
Soweit ich richtig nachgelesen habe, kann ein Mietvertrag nach mindestens 12 Monaten Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. In dem Falle wäre der April 14 Monate, also über 12 Monate mit der eingehaltenen Frist.
Grüße Erich
Kündigungsfrist Mietwohnung
RE: Kündigungsfrist Mietwohnung
Deine Rechnung ist leider nicht Wasserdicht. Die Kündigungsfrist nach einem Jahr, bei befristeten Mietverträgen, rechnet sich mit 12 Monaten plus 1 Monat und plus 3 Monaten= 16 Monate!
Warum? Einfach! Kündigen kannst du erst nach 12 Monaten, das ist innerhalb des 13. Monats, damit zählt der 13. Monat nicht, sondern die 14., 15. und 16. Monate.
So ist das Leben. Du kannst aber beim Abschluss des Mietvertrages den genauen Zeitpunkt der ersten Kündigungsmöglichkeit schriftlich vereinbaren. Wird das nicht gemacht, sind dann 16 Monate zu rechnen.
Warum? Einfach! Kündigen kannst du erst nach 12 Monaten, das ist innerhalb des 13. Monats, damit zählt der 13. Monat nicht, sondern die 14., 15. und 16. Monate.
So ist das Leben. Du kannst aber beim Abschluss des Mietvertrages den genauen Zeitpunkt der ersten Kündigungsmöglichkeit schriftlich vereinbaren. Wird das nicht gemacht, sind dann 16 Monate zu rechnen.
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