offene Forderung / Verwaltungswechsel - keine Vorschreibugen

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MarinaMIG
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offene Forderung / Verwaltungswechsel - keine Vorschreibugen

Beitrag von MarinaMIG » 12.07.2024, 10:41

Hallo,

folgendes Thema betreff. Mietvertrag Garagenstellplatz in Wien:
vor einigen Wochen gab es einen Eigentümer/Verwaltungswechsel bei dem Garagenobjekt. Nun hat mir die neue Hausverwaltung eine erhöhte Vorschreibung (HMZ+BK) geschickt. Nach Anforderung der Unterlagen, erhalte ich eine offene Postenliste ausgestellt von der Vorverwaltung, wo offene Beträge aushaften. Anmerkung: Nie eine Erhöhung, weder Indexanpassung noch Betriebskostenerhöhung von denen erhalten.(auch keine Betriebskostenabrechnungen für 2022 und 2023 bisher. Mir ist klar, dass die Erhöhungen im MV vereinbart sind und auch fällig sind. Gibt es aber eine rechtliche Absicherung, wenn keine Vorschreibungen erhalten wurden? Auch Mahnungen wurden seitens Vorverwaltung nie verschickt um auf den offenen Betrag aufmerksam zu machen. Danke LG



alles2
Beiträge: 4074
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: offene Forderung / Verwaltungswechsel - keine Vorschreibungen

Beitrag von alles2 » 12.07.2024, 11:13

Ein Garagenstellplatz unterliegt den allgemeinen Gesetzesbestimmungen und nicht dem Mietrechtsgesetz. Die Wertsicherung kann 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Ich würde um Ausstellung anfragen, wie sich der neue Mietzins und die Betriebskosten zusammensetzen, und dann kann man beurteilen, ob sich diese innerhalb der vertraglichen Rahmen bewegen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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