Rückgabe eines Wohnungsteiles meiner Doppelwohnung an die Ha

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JUSLINE
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Rückgabe eines Wohnungsteiles meiner Doppelwohnung an die Ha

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2006, 21:53

Hallo

Seit 20 Jahren wohne ich in einer Doppelwohnung(habe daher auch 2 Eingangstüren mit verschiedenen Türnummern, die im Mietvertrag angeführt sind und auch auf der Zinsliste als Mietobjekt 28 und 29 angeführt werden.Jedoch machte seinerzeit mein Vorgänger einen Innendurchbruch um die beiden Wohnungen von innen durchgängig zu machen,sodass auch im Mietvertrag eine Gesamtfläche von 120m2 angeführt sind.Nun möchte ich aber einen Teil der beiden Wohnungen an die Hausverwaltung zurückgeben.Meine Frage ist nun.Habe ich die Möglichkeit für den Teil den ich mir behalte,die alten Konditionen des Mietvertrages beizubehalten,oder kommt es rechtlich zu einem völlig neuem Mietvertrag nach jetzigem Recht?

liebe grüsse mirela4757




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