Befristeter Mietvertrag

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JUSLINE
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Befristeter Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 19.01.2006, 08:35

Folgende Frage:

Ich habe meine Eigentumswohnung auf 3 Jahre vermietet. Der Mietvertrag läuft im Februar 2006 ab. Kann ich diesen Mietvertrag verlängern oder muss ich einen neuen Vertrag mit meinen Mietern abschließen? Wenn ich einen neuen Mietvertrag mit meinen Mietern abschließe, dass müssen diese wieder die Vergebührung am Finanzamt bezahlen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke




karli
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RE: Befristeter Mietvertrag

Beitrag von karli » 19.01.2006, 15:43

wenn du keinen neuen schriftlichen Vertrag machst - wird es ein unbefristeter Vertrag. - ansonsten musst du neuen Vertrag mit mindestens 3 Jahren Laufzeit machen - Vergebührung fällt natürlich an


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