Hallo Jusline
Kann ich die Kaution auch in Form eines Sparbuches oder Wertpapier mit Kapitalgarantie hinterlegen? Kann ich die Kaution mit Zinsen zurückverlangen, vorausgesetzt ich bezahle meine Miete pünktlich und verursache keinen Schaden außer der rechtlich anerkannten Abnützung? Oder ist die Kautionhinterlegung eine Vereinbarungssache? Es handelt sich um einen größeren Betrag.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche Ihnen und dem Juslineteam schöne Festtage
Mit freundlichen Grüssen
Tontschi
Kaution
RE: Kaution
Kaution ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Allerdings steht dir Verzinsung zumindest zum Eckzinssatz zu. Vereinbarungen nachdem die Kaution nicht verzinst würde sind ungültig.
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