Hallo!
Ich wohne in einer Hauptmietwohnung und habe aufgrund meiner Einkommenssituation Anspruch auf Wohnbeihilfe. Dazu ist eine von der Hausverwaltung unterschriebene Kostenbestätigung notwendig.
Ich habe das Formular bereits dreimal an die Hausverwaltung gesendet. Zuletzt eingeschrieben und mit frankiertem Rückkuvert. Trotzdem erhielt ich nie Antwort.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet das Formular zu unterfertigen?
Ich spiele mit dem Gedanken ab Jänner den Teil der Miete einzubehalten der der zu erwartendenn Wohnbeihilfe entspricht. Kann ich das machen oder laufe ich Gefahr, dass der Vertrag gekündigt wird? Selbstverständlich würde ich die Verwaltung von diesem Schritt in Kenntnis setzen und nur den Betrag einbehalten, der wirlich mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit durch die Wohnbeihilfe gedeckt wäre.
Danke,
R.L.
Pflichten der Hausverw.
RE: Pflichten der Hausverw.
Das dürfen Sie nicht tun! Das stellt einen Kündigungsgrund dar. Sie müssen die Miete bezahlen wir sie vorgeschrieben wird. Andererseits, ist die Hausverwaltung verpflichtet, die Bestätigung zu unterschreiben. Das können Sie persönlich verlangen. Termin aussuchen und dorthin gehen. Weigert sich die Hausverwaltung, brauchen Sie nur die Kopie des Briefes (die Sie schon haben) bei der Beihilfstelle vorlegen und sie werden sich direkt in Verbindung mit der Hausverwaltung setzen.
MFG,
MEMIL
MFG,
MEMIL
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