Reparatur Geschirrspüler

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JUSLINE
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Reparatur Geschirrspüler

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2005, 11:13

Hi!



Folgende Frage:

Ich wohne seit ca. 1 Jahr in einer privat vermieteten Wohnung. Die Wohnung war komplett möbliert.

Nun funktioniert seit ein paar Tagen der Geschirrspüler nicht mehr. Im Mietvertrag steht über derartige Reparaturen/Neuanschaffungen nichts Genaues (nur über die Instandhaltungspflicht der Leitungen, sanitären Anlagen usw., nichts über Elektro-/Küchengeräte).

Wer muss für die Reparaturkosten bzw. die Neuanschaffung aufkommen?

Der Geschirrspüler war bei meinem Einzug schon gebraucht & ich habe ihn sicher nicht "mutwillig" ruiniert bzw. unsachgerecht behandelt.





Ach ja, des weiteren ist die Balkontür bei seht starkem Regen etwas undicht - wer ist hier für die Reparatur zuständig?





Danke für eure Hilfe!!!



lg

meg




MEMIL
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RE: Reparatur Geschirrspüler

Beitrag von MEMIL » 17.12.2005, 15:33

Die Balkontür geht deutlich auf Rechnung des Vermieters. Die

Geschirrspüler ist grundsätzlich Problem des Mieters. Es gibt jedoch eine neuere Judikatur wo festgeschrieben wurde, dass in bestimmten Fällen muss der Vermieter bezahlen. Das trifft zu wenn das Gerät bekanntlich (oder nachweisbar) schon bei der Vermietung so alt und gebrechlich war, dass du die Störung nicht verhindern könnte. Du musst aber den Vermieter schriftlich bekannt geben und zugleich einen Befund (Installateur, Information der Fabrikant) wo der Zustand des Gerätes festgestellt wird. Dann hast du eine gute Chance das Gerät ersetzt zu haben.

MFG,

MEMIL






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