Mein Problem: Ich habe mich von meinem Freund getrennt. Der Mietvertrag lautet auf ihn, wobei wir beide bereits 5 Jahre in der Wohnung gemeinsam lebten. Jetzt möchte ich den Mietvertrag auf mich umändern. Der Vermieter hat mich jetzt unterrichtet, dass die Miete um 100 Euro erhöht wird (von 470 auf 570 Euro). Darf er dass denn überhaupt? Zusätzlich ist im alten Mietvertag meines Freundes auch das Weitergaberecht vermerkt.
Kann mir jemand sagen, ob der Vermieter zurecht die Miete erhöhen kann.
Danke!!!!
Soosoo
wohnungsweitergabe nach trennung
RE: wohnungsweitergabe nach trennung
Du hast eine interessante komplexe Frage gestellt. Der Vermieter darf den Mietzins jedenfalls nicht erhöhen. Das ist eine allgemeine Aussage, Genaueres könnte ich erste mit einer Überprüfung Ihrer Unterlagen feststellen. Mietzinse werden in der Regel durch Indexapassung eben "angepaßt". Mehr kann man nicht verlangen.
Du bist aber keine Mieterin, sondern eine Mitbewohnerin. Wenn du das Mietverhältnis auf Grund eines Weitergaberechts übernimmt, darf der Vermieter keine andere Miete verlangen, als diejenige, die schon vorher gegolten hat. Jedenfalls, wenn du das Mietverhältnis so übernimmst, brauchst nur den Vermieter bekannt geben (beide müssen unterschreiben) wer die neue Mieterin ist, und die Miete weiterhin bezahlen, wie vorher. Wenn der Vermieter sich aufregt, brauchst nichts machen. Er kann nur dich klagen und verlieren.
MFG,
memil@gmx.net
Du bist aber keine Mieterin, sondern eine Mitbewohnerin. Wenn du das Mietverhältnis auf Grund eines Weitergaberechts übernimmt, darf der Vermieter keine andere Miete verlangen, als diejenige, die schon vorher gegolten hat. Jedenfalls, wenn du das Mietverhältnis so übernimmst, brauchst nur den Vermieter bekannt geben (beide müssen unterschreiben) wer die neue Mieterin ist, und die Miete weiterhin bezahlen, wie vorher. Wenn der Vermieter sich aufregt, brauchst nichts machen. Er kann nur dich klagen und verlieren.
MFG,
memil@gmx.net
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