Liebes Forum,
in der Strasse, in der ich wohne (Theobaldgasse, Wien 6), gibt es ein Lager von Interio. Nun ist es seit einigen Monaten so, dass bereits um halb sieben Uhr morgens der Lieferant kommt und sehr lautstark beginnt, die Waren aus dem Lastwagen ins Lager zu räumen, und dies an jedem Tag der Woche ausser Sonntag.
Meine Frage: Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Vorschreibungen, ab wann und wie oft pro Woche solche Tätigkeiten gemacht werden dürfen? Die Lebensqualität wird dadurch enorm beeinträchtigt.
Vielen Dank vorab für eine Antwort.
lg,
bettyna
Lärm durch Anlieferung
RE: Lärm durch Anlieferung
Vor 7 in der Früh darf man keinen Lärm, über das übliche erlaubte Ausmaß erzeugen. Lieferungen dürfen nicht Lärm erzeugen, oder müssen diese nach 7 Uhr erfolgen. Du kannst den Vermieter auffordern was dagegen zu unternehmen, oder du kannst deine Miete gem. § 1096 ABGB einseitig reduzieren. Du musst aber vorher einen Brief an den Vermieter schreiben und den Sachverhalt genau beschreiben und ihn eine Frist von 14 Tagen für die Beseitigung des Lärms geben.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
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