Hallo,
ich wohne in einem Mietshaus unter dem die Ubahn durchfahren soll. Mein Mietvertrag ist noch ein Friedenszins.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung im Fall einer Hausenteignung von den Wr. Linien? Bei wem kann ich den Anspruch geltend machen?
Danke
Khyra
Enteigung wegen U-Bahn Bau
RE: Enteigung wegen U-Bahn Bau
Schadensersatz aus diesem Grund stehen dir nicht zu. Nur der Vermieter kann hier direkt geschadet werden. Wenn jedoch deine Ruhe durch Lärm gestört wird, kannst du den Mietzins gemaß § 1096 ABGB, nach Beanstandung dem Vermieter gegenüber, einseitig reduzieren, eventuell sogar das Mietverhältnis fristenlos beenden.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
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