Hallo!
Ich habe eine wichtige Frage. Wir haben vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, eine Nebenwohnung mitgekauft und einen Mieter übernommen. Jetzt wollen wir die Wohnung wieder verkaufen und möchten nun wissen ob die neuen Eigentümer den Mieter mit dem bestehendem Vertrag übernehmen müssen oder einen neuen anfertigen dürfen. Der Vermieter möchte nämlich nichts in seinem Vertrag verändern. Interessenten möchten aber von unbefristet auf befristet ändern.
Neue Eigentümer
RE: Neue Eigentümer
Vielleicht hast du gemeint dass der „Mieter“ nichts ändern muss, oder?
Also, die Rechtslage ist wasserklar. Das Eigentumsrecht hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Der Verkauf der Liegenschaft hat keinen Einfluss auf das Mietrecht. Der Mieter bedarf keinen neuen Mietvertrag und man kann ihn nicht bezwingen was zu unterschreiben. Der neue Eigentümer kann das Mietverhältnis kündigen wenn die Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt. Das ist aber nicht beim Handumdrehen, er muss seinen Bedarf belegen und den Mieter eine gleichwertige Ersatzwohnung oder finanzielle Entschädigung anbieten.
MFG,
MEMIL
Also, die Rechtslage ist wasserklar. Das Eigentumsrecht hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Der Verkauf der Liegenschaft hat keinen Einfluss auf das Mietrecht. Der Mieter bedarf keinen neuen Mietvertrag und man kann ihn nicht bezwingen was zu unterschreiben. Der neue Eigentümer kann das Mietverhältnis kündigen wenn die Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt. Das ist aber nicht beim Handumdrehen, er muss seinen Bedarf belegen und den Mieter eine gleichwertige Ersatzwohnung oder finanzielle Entschädigung anbieten.
MFG,
MEMIL
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