hallo , habe folgendes problem .bin mieter , haus gehört zu 50 % meiner mutter .andere hauseigentümerin hatte immer ohne unser fragen wohnungen vermietet an bekannte , auch untervermeitet usw . nun hiess es immer wenn die nachbarwohnung bei mir frei wird dürfe ich sie dazunehmen .jetzt hat sich binnen kürzester zeit folgendes zugetragen:
andere hauseigentümerin hat verkauft , und wohnung jetzt neben mir frei .jedoch hatte meine mutter mit den neuen halbhauseigentümern einen termin und sagte sie hätte gerne für uns die nachbarwohnung , wogegen die anderen sofort verneinten . als meine mutter wiederholte , die vorbessitzerin der anderen hälfte hätte dies zugesagt ,antworteten sie nur mit dem hätten sie nichts zu tun.sie sagten sie würden die wohnung renovieren wollen (für viel geld) und dann teuer vermieten . meine mutter sagte sie würde die wohnung lieber nicht um viel geld renovieren , und die neuen halbeigentümer drohten gleich dann müsse das gericht dies regeln
nun meine 2 fragen:
eine frage betrifft mich: habe ich keine chance mehr diese wohnung zu bekommen ?
zweitens.....betreff meine mutter :
man kann doch meine mutter nicht zwingen die wohnung um viel geld renovieren zu lassen - oder ? den anderen geht es in erster linie (wie sie selber zugaben) um steuerersparnisse .
wir sind verzweifelt , bitte um rat !
danke vielmals !
grüsse
Problem-Neue Hauseigentümer
RE: Problem-Neue Hauseigentümer
Die Sache ist recht kompliziert. Nicht weil es in sich kompliziert ist, sondern weil ich den rechtlichen Hintergrund nicht kenne. Für den Anspruch auf Vermietung und Zusammenlegung von Wohnungen sind die Fakten die du hier geschildert hast, gar nicht relevant. Falls das Haus ein Gebäude ist, dessen Baubewilligung vor dem 08.05.1945 erteilt worden ist, ist der Vermieter verpflichtet die Nachbarwohnung (wenn leere ist) an dich anzubieten. Dafür musst du beide Wohnungen zusammenlegen. Die gesetzlichen genauen Bedingungen sind detaillierte, ich lasse sie weg, weil in erster Linie es hier um die Streit zwischen den Miteigentümer geht. Dein Anspruch steht dir aber als Mieter und nicht als der Miteigentümerin, deswegen bist du selbst aktivlegitimiert. Dieser Anspruch ist in der Praxis zahnlos, weil wenn der Eigentümer nicht will, man schwer den Anspruch durchsetzen kann. Jedoch weil deine Mutter Miteigentümerin ist, hast du vielleicht bessere Karten.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: Problem-Neue Hauseigentümer
Hallo !
DANKE !
Also , wegen Haus :
Kenne nicht wegen Baubewilligung , aber ich weiss ganz bestimmt , dass es NACH dem Krieg wieder renoviert wurde , da eben im Krieg beschädigt worden .
Frage.....heisst das vielleicht dass die Baubewilligung (die erste) zählt ? , und dies wäre sicher vor 1945 .
Lieben Gruss und Danke
DANKE !
Also , wegen Haus :
Kenne nicht wegen Baubewilligung , aber ich weiss ganz bestimmt , dass es NACH dem Krieg wieder renoviert wurde , da eben im Krieg beschädigt worden .
Frage.....heisst das vielleicht dass die Baubewilligung (die erste) zählt ? , und dies wäre sicher vor 1945 .
Lieben Gruss und Danke

RE: Problem-Neue Hauseigentümer
Jedenfalls zählt die erste Baubewilligung. Außer das Haus im Kriege dermaßen beschädigt wurde (solche Fälle gibt es) dass es dafür eine neue Baubewilligung erteilt worden ist. Das sind aber Ausnahmen.
MFG,
MEMEIL
MFG,
MEMEIL
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