Meine Freundin ist von ihrer Gemeindewohung in meine Genossenschaftswohung umgezogen. Sie bleibt dort aber Hauptwohnsitz gemeldet. Eine Freundin zieht in diese Wohung als Untermieterin ein.
Meine Freundin meldet sich bei mir nicht an, da sie ja sonst die Gemeindewohung zurück geben muss.
Ich weiss das dies gegen das Meldegesetz verstösst, aber meine Frage wäre folgende.
Stimmt es, dass die Untermieterin nach 2 Jahren sich dort hauptmelden darf ?
Ich kenne nur diese Sache das wenn man 2 Jahre zusammen wohnt, die zweite Person Anrecht auf das Wohnen bzw. den halben Wert der Wohung hat. Hoffe jemand weiss da bescheid, Danke !
Anspruch auf Wohung nach 2 Jahren ?
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