ich bin student in linz und ziehe nun aus einer wohnung aus. manche dinge dabei kommen mir seltsam vor.
1. vor der tür steht ein schild dasss das haus mit öff. mitteln gefördert wurde.
ich mietete eine wohnung für 2 jahre, die als eigentümer ein hoher landesbeamter hatte.
3. er wollte die miete auf ein sparbuch überiwesen haben (zahlt er etwa keine steuern???)
4. im mietvertrag ist kein wohnortz und kein geburtsdatum des vermieters angegeben
5. er hat mich gezwungen, die vergebührung des vertrages zu zahlen.
6. er möchte nun kaution behalten, wegen lächerlicher kratzer an der wand.
viele dinge denek ich "stinken" da.
habe ich möglichkeiten den vermieter etwas entgegenzusetzen, kann ich mich auf gerichtliche ausienandersetzungen einlassen?
mfg erich
Mietrecht
RE: Mietrecht
Also Erich!
Gehen wir den Fragen nach:
1 bis 4: Das Schild vor der Tür ist nichts aufregend. Solche Schilder gibt es in ganz Österreich. Daraus ist vorerst nichts gewonnen für dich. Maßgebend ist, ob der Eigentümer der Wohnung seine Förderungsanteil getilgt hat oder nicht. Wenn nicht, vermietet er die Wohnung wahrscheinlich unzulässigerweise. Das ist aber rein spekulativ, wie spekulativ ist auch die Frage über die fragwürdige Formulierung des Mietvertrages und die Zahlung der Miete auf Sparbuch. Diese gesamte Vorgangsweise ist ein Problem des Vermieters allein. Du kannst den Vermieter deswegen nicht belangen, auch ein Gericht würde dir sagen, dass es geht dir nichts an!
5. Die Zahlung der Vergebührung des Mietvertrages kann nur unter Androhung des Waffengebrauches „bezwungen“ werden. Das ist aber nicht notwendig. Das Gesetz selbst gibt den Vermietern schon die „Munition“, indem es bestimmt, dass beide Parteien solidarisch für die Zahlung haften. Wer aber tatsächlich bezahlen muss, ist eine Sache der Vereinbarung. Deswegen „vereinbaren“ Vermieter nur die Zahlung durch den Mieter. Das ist unsittlich, aber nicht unzulässig. Auch hier hast du leider nichts gewonnen.
6. Die Kratzer auf der Wand, wenn diese nicht über die natürliche Abnutzung hinausgehen, können nicht abgezogen werden. Wenn du die Kaution nicht zurückbekommst, schreibst einen Brief an den Vermieter und gibst ihm eine Frist von 14 Tage für die Überweisung der Kaution an dich.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung zahlt sich in solchen Fällen nicht aus:
Du kannst aber pragmatisch probieren: Den Vermieter anzurufen und ihm 3 Tage für die Rückzahlung der Kaution geben, sonst wird das Finanzamt mit einer Kopie des Mietvertrages und auch mit einer Liste der Beträge die du an ihn bezahlt hast, konfrontiert werden. In 99 % der Fälle kriegst du die Kaution am gleichen Tag, das restliche 1 % zahlt die Kaution einen Tag später.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Gehen wir den Fragen nach:
1 bis 4: Das Schild vor der Tür ist nichts aufregend. Solche Schilder gibt es in ganz Österreich. Daraus ist vorerst nichts gewonnen für dich. Maßgebend ist, ob der Eigentümer der Wohnung seine Förderungsanteil getilgt hat oder nicht. Wenn nicht, vermietet er die Wohnung wahrscheinlich unzulässigerweise. Das ist aber rein spekulativ, wie spekulativ ist auch die Frage über die fragwürdige Formulierung des Mietvertrages und die Zahlung der Miete auf Sparbuch. Diese gesamte Vorgangsweise ist ein Problem des Vermieters allein. Du kannst den Vermieter deswegen nicht belangen, auch ein Gericht würde dir sagen, dass es geht dir nichts an!
5. Die Zahlung der Vergebührung des Mietvertrages kann nur unter Androhung des Waffengebrauches „bezwungen“ werden. Das ist aber nicht notwendig. Das Gesetz selbst gibt den Vermietern schon die „Munition“, indem es bestimmt, dass beide Parteien solidarisch für die Zahlung haften. Wer aber tatsächlich bezahlen muss, ist eine Sache der Vereinbarung. Deswegen „vereinbaren“ Vermieter nur die Zahlung durch den Mieter. Das ist unsittlich, aber nicht unzulässig. Auch hier hast du leider nichts gewonnen.
6. Die Kratzer auf der Wand, wenn diese nicht über die natürliche Abnutzung hinausgehen, können nicht abgezogen werden. Wenn du die Kaution nicht zurückbekommst, schreibst einen Brief an den Vermieter und gibst ihm eine Frist von 14 Tage für die Überweisung der Kaution an dich.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung zahlt sich in solchen Fällen nicht aus:
Du kannst aber pragmatisch probieren: Den Vermieter anzurufen und ihm 3 Tage für die Rückzahlung der Kaution geben, sonst wird das Finanzamt mit einer Kopie des Mietvertrages und auch mit einer Liste der Beträge die du an ihn bezahlt hast, konfrontiert werden. In 99 % der Fälle kriegst du die Kaution am gleichen Tag, das restliche 1 % zahlt die Kaution einen Tag später.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast