investitionen auf mieter umlegen

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JUSLINE
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investitionen auf mieter umlegen

Beitrag von JUSLINE » 26.09.2005, 09:20

In unserem Haus, 5 Mietparteien, unbefristete, weil mündliche Mietverträge, steht eine grosse Investition an,(in unserem Fall wäre das ein Vollwärmeschutz, Kosten ca. 40.000€) welche in weiterer Folge Ersparnisse in den Betriebskosten bewirkt.



Ist es möglich die Kreditraten nach einem Schlüssel (z.B. m²) auf die Mieter umzulegen, oder muss die Hausbesitzerin die gesamten Kosten tragen?



danke

lg Balduin




MEMIL
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RE: investitionen auf mieter umlegen

Beitrag von MEMIL » 01.10.2005, 20:26

Lieber Balduin!

Investitionen im Haus sind nicht Probleme der Mieter, sondern der Vermieter. Mieter müssen nur bezahlen was sie als Mietzins vereinbart haben plus Betriebskosten und USt. Die Einzige Möglichkeit eine Sanierung des Hauses auf Kosten der Mieter zu realisieren, ist mittels eines Antrags nach § 18 MRG, wobei die Mieter als Parteien dann auch Stellung nehmen dürfen.

Von Mieter (in den Betriebskosten) dürfen Vermieter nur kleine Reparaturen die für den Betrieb des Hauses notwendig sind (Birnen am Gang, kleine Reparaturen an die Gangklos, wenn diese von mehreren Parteien verwendet werden, Schlossaustausch des Haustors, udg.)




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