Ich werde in Kürze eine Mietwohnung in Wien beziehen.
Kann mir bitte jemand sagen, wie die Kaution zu entrichten ist, insbes., ob es eine Frist oder eine Möglichkeit zur Teilzahlung gibt.
Besten Dank.
Andreas
Zahlung der Kaution
RE: Zahlung der Kaution
Leider nicht! Die Leistung der Kaution ist eine reine Vereinbarungssache. Die einzige gesetzliche Bestimmung, die sich auf die Kaution bezieht, ist die Pflicht zu Verzinsung (und das auch nur Mietobjekte die sich unter dem Mietrechtsschutz befinden: Altbauten). Darüber hinaus kann der Vermieter nicht mehr als das 6-fach Monatsmiete als Kaution von Ihnen verlangen. Sonst kann er machen was er will.
Üblich sind 3-Monatsmiete für leere Wohnungen im schlechten Zustand (was im Überschuß angeboten wird) oder 5 bis 10 Monatsmiete (unzulässigerweise) für Wohnung im guten Zustand und/oder möblierte.
MFG,
MEMIL
Üblich sind 3-Monatsmiete für leere Wohnungen im schlechten Zustand (was im Überschuß angeboten wird) oder 5 bis 10 Monatsmiete (unzulässigerweise) für Wohnung im guten Zustand und/oder möblierte.
MFG,
MEMIL
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