In unserer Hausordnung ist ein Paragraph enthalten, der besagt, dass eine Waschmaschine nur "nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter in der Wohnung betrieben werden darf". Ist eine solche Klausel rechtmäßig? Meine Nachforschungen haben bis jetzt ergeben, dass zumindest nach dt. Recht eine solche einschränkende Klausel in einem Mietvertrag nichtig ist. Kann ich mich darauf verlassen?
Der Grund warum wir überhaupt eine eigene Waschmaschine angeschafft haben ist folgender: Es existiert in dem Miethaus ein Waschraum mit einer Waschmaschine, die durch Münzeinwurf mit Strom versorgt wird (1 EUR für ca. 20min). Für einen Waschgang benötigt man so ca. 6 - 7 Euro und wenn man nicht rechtzeitig zum ende des Waschprogramms an der Maschine ist, ist wieder 1 Euro fällig um die Türe zu öffnen. Es ist zu bemerken, das die Strom- und Wasserkosten zusätzlich über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter aufgeteilt werden. Ist das nicht eigentlich WUCHER?
Kann Vermieter eigene Waschmaschine verbieten?
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