HILFE!!
Folgendes Problem.
Mein Freund und ich wohnen seit März 2003 in einer Wohnung.
Diese haben wir jetzt zum 01.11.05 gekündigt. Wir müssen aber schon zum 01.09.05 raus, da wir beide schon neue Wohnungen haben.
Ich habe nun schon für die jetzige Wohnung drei Mietinteressenten. Das heisst, das für den Vermieter keine Nachteile entstehen, da er ja schon zum 01.09. einen neuen Mieter haben könnte.
Nun haben wir heute ein Schreiben erhalten in dem folgendes steht:
Sehr geehrte Frau S.
Sehr geehrter Herr T.
hiermit bieten wir Ihnen die vorzeitige Vertragsauflösung des oben genannten Mietvertrages zum 31.08.05 gegen eine Vertragsauflösungsgebühr in Höhe von 400,00€ an.
Diese Gebühr ist zum 18.08.05 auf das Ihnen bekannte Mietkonto zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht bis dorthin eingehen, kann der Vermieter binnen drei Wochen nach Ablauf der oben genannten Fälligkeit von diesem Vertrag zurück treten. Sodann besteht das Mietverhältnis weiter fort!
Sie verpflichten sich die Wohnung in dekorativ einwandfreien Zustand zurück zu geben, d.h.:
Sie verpflichten sich die Wohnung komplett zu streichen und zwar fachgerecht in weiß.
Mit Zahlung der Gebühr sind wechselseitig alle Ansprüche aus dem Mietvertrag abgegolten, ausgenommen rückständige Mietzahlungen und oben genannten Renovierungsverpflichtung.
Wir halten uns zum 18.08.05 an dieses Angebot gebunden.
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Was soll ich jetzt von diesem Schreiben halten?
Wir hatten im Mietvertrag keine Klausel die eine Vertragsauflösungsgebühr beinhaltet.
Muss ich diese Gebühr von 400,00€ wirklich zahlen??
Bekomme ich denn dann auch noch meine Kaution wieder?
HILFE!!!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!!
Vielen lieben Dank, Monique
Muss ich eine Vertragsauflösungsgebühr zahlen??
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