hallo,
ich hoffe, jemand von euch kann mir einen tipp geben.
ich habe am 23.7.05 einen mietvertrag für eine auf 10 jahre befristete mietwohnung mit terrasse und garten abgeschlossen. das mietverhältnis gilt allerdings erst ab 15.9.05, da das ganze haus derzeit noch saniert wird. als ich die wohnung am 20.7.05 zum 1. mal besichtigt habe, war der garten noch lagerplatz für baumaterial und natürlich nicht begrünt - baustelle eben.
am 5.8.05 war ich abermals in dem haus und fragte die arbeiter, ob ich in die wohnung darf, um mir was auszumessen. mit erschrecken stellte ich fest, dass in der zwischenzeit 2 riesige (je 1,5*1,5 m große und nach außen gewölbte) lichtkuppeln mitten in "meinem" (lt. plan 58,51 m² großen) garten installiert wurden, da sich darunter offenbar ein raum verbirgt. von diesen kuppeln war bei der besichtigung nichts zu sehen (die wurden erst vorige woche ausgehoben) und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen. im mietvertrag steht davon ebenfalls nichts.
mittlerweile stelle ich fest, dass im mietvertrag lustigerweise auch keine m²-angaben üder die wohnung, den garten und die terrasse angeführt sind. sehr wohl aber sind im mietvertrag die einzelnen monatsbeiträge - für den garten zb 142,25 eur inkl ust - angeführt. die einzelnen m²-angaben habe ich allerdings auf dem mir nach der besichtigung übermittelten plan "bestätigt".
welche rechte habe ich?
vielen dank im voraus für jede antwort!
Verschweigen wesentlicher Informationen bei der Mietvertrags
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