Mietrechtsnovelle 2001 und unbefristeter Mietvertrag

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JUSLINE
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Mietrechtsnovelle 2001 und unbefristeter Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 03.08.2005, 13:27

Guten Tag!



Vor ca. einem halben Jahr bekam ich ein Zweifamilienhaus von meinem Vater überschriebenen. In der einen Haushälfte wohnen seit 30 Jahren Mieter, mit keinem Mietvertrag (also

einem unbefristeten Mietvertrag, wurde damals mündlich vereinbart)

Da ich kürzlich in die zweite Haushälfte einziehen wollte, habe ich diese Mieter besucht und mit ihnen vereinbart dass wir die Hälfte des Grundstückes verwenden.

Nach 3 Monaten wollte dann meine Frau einen Strauch auf der vereinbarten Hälfte pflanzen, wo es dann zur Auseinandersetzung mit dem Mieter kam. (War nicht die einzige, aber die heftigste) – Nun habe ich zwar ein Haus, aber der Garten (2000m2) ist gänzlich okkupiert.



Welche Möglichkeiten habe ich diesen Mieter zurechtzuweisen?

Ich habe kein Interesse diese Mieter zu kündigen aber ein "richtiger" Mietvertrag könnte diese Vereinbarungen festhalten. Des Weiteren wohnt auch seit ca. 30 Jahren der Sohn der Mieter in dieser Wohnung, ich möchte jedoch nach dem ableben der Mieter auch die zweite Haushälfte nutzen.



Bei meinen Recherchen bin ich auf die "Mietrechtsnovelle 2001" gestoßen, laut dieser findet hier das Mietrecht nicht Anwendung (§1 Abs. 2 MRG) – weil nur zwei selbstständige Wohnungen vorhanden.



Auf der Webseite www.verbraucherrecht.at (Info: Neuerungen im Mietrecht vom 14.01.2002, Url: http://www.verbraucherrecht.at/developm ... _news]=433)

Steht unter Anmerkung "So kann in Zukunft bei einem Eigentümerwechsel der Neueigentümer die Altmieter umgehend kündigen."



Wie ist die Rechtslage?

- bei Verträgen welche vor dem 01.01.2001 geschlossen wurden?

- nach Eigentümerwechsel (Erbschaft)

- Welches Mietverhältnis liegt in diesem Fall nun vor?



Vielen Dank fuer eure Hilfe.

Gerald



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