Hi,
Ich habe in einen 3 jährig Befristeten Mietvertrag die Klausel unterschrieben das die Wände und der Boden im Zustand des Einzuges übergeben werden müssen.
Nun hab ich mit Einverständnis des Vermieters (mündlich, er war seither mehrmals in meiner Wohnung) einen Laminatboden verlägt.
Nach Ablauf der Frist habe ich weiter in dieser Wohnung gewohnt und zahle brav Zins. Nun will ich ausziehen.
Meine Frage nun, muss ich den Boden ausbessern gegebenenfalls neuen legen? Oder kann ich weil nach Ablauf der Frist nun ein Standardmietvertrag gilt , dies vergessen, weil ja normal Abnützung zulässig ist?
Danke
lg
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Wohnungsinstandsetzung
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