Abnutzung - was ist gesetzeskonform?

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JUSLINE
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Abnutzung - was ist gesetzeskonform?

Beitrag von JUSLINE » 07.03.2005, 20:18

Hallo :)



Da ich heuer aus meiner Mietwohnung ausziehen werde habe ich eine Frage zur Abnutzung (vor allem was Bödenbeläge betrifft) der Wohnung:



Was genau wird als Abnutzung tituliert?



Beispielsweise habe ich einen Hund, der klarerweise Kratzer auf dem Parkett hinterlassen hat, der Parkett war jedoch vor meinem Einzug im Wohnzimmer weder versiegelt noch abgeschliffen worden. Der Vermieter weiß, dass ich einen Hund besitze - müsste er dann nicht damit rechnen, dass sich dadurch der Parkett eher abnützt? Welche Abnutzungsschäden darf ein Parkett aufweisen sodass es gerechtigfertigt ist?



Dann gab es das 'Vorzimmerproblem' - ich wohne in einer Altbauwohnung und da ist es jedenfalls im Vorzimmer so, dass die Wand nicht aus Ziegeln, sondern aus kleinen bis mittelgroßen Steinchengemisch besteht und ich somit so gut wie nichts befestigen konnte und mir überall die Wand 'entgegenkam' - größere Löcher in der Wand, die in der ersten Wohnwoche entstanden sind und seither lediglich verspachtelt wurden.



Dann fiel mir mal was ins Waschbecken und das ergab einen dünneren und längeren Sprung.



Was mich eben etwas beunruhigt ist der Parkett (das wäre etwas teuer zu 'reparieren') - in den Räumen wo er versieglt war, ist er völlig in Ordnung, nur eben im Wohnzimmer wo dies nicht der Fall war und wo sich mein Hund am meisten aufhielt sieht man eben überall kleine Kratzer (die man nur sieht wenn das Licht im richtigen Winkel einfällt).



Danke für die Hilfe auch wenn ich jetzt ein wenig auf meinem Parkettproblem herumgeritten bin :)




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