Reparaturen, Kaution

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JUSLINE
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Reparaturen, Kaution

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2004, 14:40

Hallo zusammen!



Folgende drei Probleme haben sich nach einvernehmlicher Kündigung meines Mietverhältnisses ergeben:



1.)

in der Küche sind zwei Elektrogeräte kaputt gegangen (Alter ca. 14 Jahre). Der Werkskundendienst hat festgestellt, daß der Kühlschran nicht mehr reparabel und die Reparatur des Geschirrspülers unwirtschaftlich ist. Diesem Prüfergebnis schenkte die Vermieterin keinen Glauben. Ein Fachmann ihres Vertrauens kam schließlich zum gleichen Ergebnis, wobei der Geschirrspüler nun repariert wird. Laut Mietvertrag bin ich für die Reparatur von E-Geräten zuständig. Muß der Kühlschrank durch die Vermieterin ersetzt werden?



2.)

Direkt neben der Dusche (15cm) befindet sich ein Wandverbau aus Holz, der im Laufe des Mietverhältnisses schadhaft geworden ist. Laut Vermieterin war der Verbau wasserfest. Zwei Fachleute haben mir mittlerweile bestätigt, daß es sich dabei um eine absolute Fehlkonstruktion handelt ("das muß hin werden...") und eine Feuchtraumeignung nicht gegeben ist. Weiters haben wir Fotomaterial, das belegt, daß zum Beginnd es Mietverhältnisses bereits ein leichter Schaden vorhanden war.

Die Vermieterin argumentiert, es handelt sich nicht um gewöhnliche Abnutzung und wir hätten des Schaden schon früher melden sollen. Sie will nun den gesamten Schaden von uns ersetzt haben (EUR 600,--). Mündlich haben wir seinerzeit vorgeschlagen, die Dusche zu vesetzten, was aber nicht akzeptiert wurde.



3.)

Laut Vertrag mußten wir die Wohnung frisch ausgemalt übergeben. Ende Oktober (Ende des Mietverhältnisses am 31.10.) hat uns der Maler "versetzt", was zur Folge hatte, daß die Wohnung am 31.10. zwar vollkommen leer und sauber, aber noch nicht ausgemalen war. Mit der Vermieterin wurde dies 2x telefonisch besprochen und auch nicht bemängelt. Am 5. November wurde ihr schließlich mitgeteilt, daß die Wohnung ausgemalt sei. Allerdings hatte die Vermieterin erst am 24. Nov. Zeit, die Wohnung zu übernehmen. Mittlerweile (auch wegen Streitigkeiten bezüglich obiger Punkte) bestand die Vermieterin auf Bezahlung der Novembermiete.... Allerdings ist uns bekannt, daß sie die Nachmieter bereits am 27.Nov. in die Wohnung gelassen hat!!! Kann sie die ganze bzw. halbe Miete verlangen? Wir haben mittlerweile vorgeschlagen, die 5 Tage aliquot zu begleichen...als faire Lösung.



Die derzeitige Situation ist die, daß wir von der Dame nix mehr hören (keine Antwort auf Kompromißvorschläge und auch keine konkreten Forderungen) und sie uns unsere Kaution auch nicht aushändigt. Wie lange kann sie sich damit Zeit lassen?



Eine lange Beschreibung, aber auch ein leidiges Thema.... Danke für jede Info!!!



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