Rücktrittsrechte

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Rücktrittsrechte

Beitrag von JUSLINE » 18.10.2004, 10:49

Eine Mieterin hat einen Vertrag über eine Mietwohnung abgeschlossen. Es gab keine Belehrung wegen des Rücktrittsrechtes. Sie ist auch gleich eingezogen und wohnt seit ca. 3 Wochen in der Wohnung.

Jetzt, möchte sie wieder ausziehen und bezieht sich auf das Konsumentenschutzgesetz, 3 Wochen später.

Kann sie jetzt einfach wieder ausziehen?



Vielen Dank für Eure Antworten




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RE: Rücktrittsrechte

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2004, 08:44

Wenn sie die Wohnung privat vermieten kommt KSchG nicht zur Anwendung. Wenn Sie ein Unternehmer sind schon. Generell gilt allerdings auch das MRG, hier könnten eventuell andere Kündigungsfristen enthalten sein

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