Eine Mieterin hat einen Vertrag über eine Mietwohnung abgeschlossen. Es gab keine Belehrung wegen des Rücktrittsrechtes. Sie ist auch gleich eingezogen und wohnt seit ca. 3 Wochen in der Wohnung.
Jetzt, möchte sie wieder ausziehen und bezieht sich auf das Konsumentenschutzgesetz, 3 Wochen später.
Kann sie jetzt einfach wieder ausziehen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Rücktrittsrechte
RE: Rücktrittsrechte
Wenn sie die Wohnung privat vermieten kommt KSchG nicht zur Anwendung. Wenn Sie ein Unternehmer sind schon. Generell gilt allerdings auch das MRG, hier könnten eventuell andere Kündigungsfristen enthalten sein
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