Hallo erst einmal.
Ich habe folgendes Problem welches mir nun schon seit Tagen Kopzerbrechen bereitet.
Ich möchte in meine Wohnung meinen Lebenspartner einziehen lassen um endlich "einen" Haushalt zu führen.
Nun benötige ich laut BGB § 540 die Zustimmung meines Vermieters, sofern ich das richtig verstanden habe.
Dieser möchte jedoch einen neuen Mietvertrag mit mir und meinem Lebenspartner machen wobei ich denke das dies zum Nachteil für mich wäre.
Muss ich zusammen mit meinem Lebenspartner einen neuen Mietvertrag meiners Vermieters unterschreiben?
Was ist nach BGB § 553 ein berechtigtes Interesse?
Handelt es sich überhaupt um eine Untervermietung da ich ja kein Geld verlange da wir ja zum Schluss gemeinsam die Miete zahlen.
Muss ich dem Vermieter in irgendeiner Form eine Lebenspartnerschaft beweisen?
Was muss ich letztendlich nun machen?
Ich danke für jede hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Krüger
Aufnahme in den Mietvertrag eines Lebensgefährten
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Aufnahme in den Mietvertrag eines Lebensgefährten
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