Hallo!
Ich habe eine Wohnung über einen Immobilienmakler gemietet , bin aber erst einen Monat nach Mietbeginn eingezogen.Beim Besichtigungsrundgang wurde eine Mängelliste mit dem Makler und dem Eigentümer erstellt. Leider sind mir aber nun, nach über einem Monat erst weitere Mängel offenkundig geworden. Zu erwähnen wäre vielleicht auch noch, das der Makler sowie der Eigentümer wussten das ich erst gegen Anfang Septemebr einziehe,wurde doch vereinbart den Strom erst im September anzumelden. Beim Kühlschrank putzen, habe ich nun bemerkt, das die Innenwand des Kühlschranks, dort wo das Lämpchen angebarcht ist, total verschmort ist und auch das Licht nicht funktioniert. Ich habe nun den Makler darüber informiert,der sehr ungehalten reagiert hat und gemeint hat es könnte ja auch ich diesen Schaden verursacht haben und nun versuchen jemanden anderen dafür verantwortlich zu machen. Außerdem hat er erwähnt die Frist für Mängelbeanstandungen wäre abgelaufen. Ich wußte aber nichts von so so einer Frist und wurde darüber auch nicht informiert.
Letztendlich hat der Makler den Mangel dann entgenegenommen, hab aber seitdem nichts mehr gehört.
Nun zu meiner Frage: Was hab ich für Möglichkeiten,den Kühlschrank auf Kosten des Vermieters reparieren zu lassen? Besteht so eine Möglichkeit überhaupt? Kann man den Mangel und den Zeitpunkt der Verursachung im Notfall durch einen Sachverständigen feststellen lassen?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Wäre Euch sehr dankbar!
Viele liebe Grüsse
Alexa
Mängel erst nachträglich bemerkt
RE: Mängel erst nachträglich bemerkt
...Dein Problem: Du hast das Mietobjekt in diesem Zustand vertraglich übernommen, d.h. Du warst mit allem einverstanden. Du hättest (was ja kein Mensch macht) alles vor der Unterschrift überprüfen müssen (sogar, ob die Quadratmeter stimmen)! Beim Abschluss eines Vertrages sind ja im Normalfall alle Vertragspartner zufrieden, sonst würde ja keiner unterzeichnen!
Tip:
Schick ihm die Rechnung mit der Begründung, dass es technisch unmöglich ist, in einem halben Jahr und schon gar nicht ein einer Woche diesen (Verschleiß?-)Mangel zu verursachen. Füge hinzu, dass dies ein Freund (natürlich ein (Elektro-)Techniker) bestätigt hat und Du notfalls einen gerichtlich beeidigten Sachverständiger beauftragen würdest...und diese zusätzliche Kosten hätte er dann auch zu tragen....aber streiten ist immer Sch...denn er könnte nach Beendigung oder sogar schon während des Mietverhältnisses "ungut" und "gemein" sein....
Probier`s einfach...es ist jedoch nicht einfach (s.o.)...
Vielleicht hat er ja eh eine Versicherung oder Du(Kühlschaden ist bei meine Haushaltsversicherung dabei)!
Man müßte halt wissen, ob es sich um einen Kühlschaden handelt, aber eine kleine Firma schreibt eh die richtige Rechnung...wäre aber dann Versicherungsbetrug!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Tip:
Schick ihm die Rechnung mit der Begründung, dass es technisch unmöglich ist, in einem halben Jahr und schon gar nicht ein einer Woche diesen (Verschleiß?-)Mangel zu verursachen. Füge hinzu, dass dies ein Freund (natürlich ein (Elektro-)Techniker) bestätigt hat und Du notfalls einen gerichtlich beeidigten Sachverständiger beauftragen würdest...und diese zusätzliche Kosten hätte er dann auch zu tragen....aber streiten ist immer Sch...denn er könnte nach Beendigung oder sogar schon während des Mietverhältnisses "ungut" und "gemein" sein....
Probier`s einfach...es ist jedoch nicht einfach (s.o.)...
Vielleicht hat er ja eh eine Versicherung oder Du(Kühlschaden ist bei meine Haushaltsversicherung dabei)!
Man müßte halt wissen, ob es sich um einen Kühlschaden handelt, aber eine kleine Firma schreibt eh die richtige Rechnung...wäre aber dann Versicherungsbetrug!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
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