hallo!
gibt es eine gesetzliche bestimmung, um wieviel die betriebskosten erhöht werden dürfen? ich habe etwas von 10% gelesen?
mein drei-jähriger mietvertrag läuft demnächst aus und die vermieterin will den vertrag nicht verlängern, sondern einen neuen aufsetzen. kann sie jetzt die betriebskosten beliebig erhöhen, weil der vertrag ja neu gemacht wird?
danke, lg
betriebskosten-erhöhung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: betriebskosten-erhöhung
Faellt das Mietverhaeltnis nicht oder nur teilweise unter das Mietrechtsgesetz (MRG) kann der Vermieter die Miete und Betriebskosten fast beliebig (solange nicht Wucher vorliegt) erhoehen.
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