meine oma zahlt im 1. Bezirk für 109 m2 13,73 € Hauptmietzins plus 75,28 € Erhaltungskostenbeitrag.
Wir haben jetzt einen neuen Hausherrn und ich fürchte, man wird ihr die Miete drastisch erhöhen. Kann das jetzt im Zuge der neuen Kategoriemieten ab 1.7.2004 passieren?
Friedenszins
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RE: Friedenszins
Meines Wissens kann der Mietvertrag, der auf Friedenszins ausgehandelt wurde, NICHT einseitig geändert werden. anders ist es, wenn Sie z.B. einen neuen Mietvertrag abschließen müssen, weil Oma verstorben ist - oder auch längere Zeit nicht in der Wohnung lebt, weil pflegebedürftig und in einem Heim (=zumindest bei neuen Mietverträgen ein Kündigungsgrund).
l G - Eva
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