Hallo!
1.)Ich habe eine Eigentumswohnung (erbaut 1975) von 20.Feb.2000 bis 19.Feb.2005 vermietet ( steht exakt im Mietvertrag) .Auf wieviel Jahre kann ich dieses Wohnung an die selben Mieter weiter vermieten,ohne befürchten zu müssen,dass ein unbefristetes Mietverhältnis daraus wird? Ich habe einmal etwas von einer 10Jahres-Klausel gehört.Ist diese noch gültig,so dass ich die Wohnung noch auf max. 4 Jahre vermieten kann?
Ich möchte diese Wohnung nämlich für meine Enkelinnen dann freihalten.
2.) Wie muß ich vorgehen,wenn ich Eigenbedarf ( für Enkerln) anmelden will und die Wohnung ist (an andere Leute als jetzt) vermietet?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
laverna
Miete-Übergang unbefristet
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