Terrassensanierung - Eigentumswohnung

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JUSLINE
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Terrassensanierung - Eigentumswohnung

Beitrag von JUSLINE » 28.05.2004, 12:32

Hallo,

ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit 11 anderen Eigentumswohungen (die alle einzelnen Personen - meist den Bewohnern - gehören).

Da meine Terrasse immer wieder Wasserschäden in darunterliegenden Wohungen verursacht, hat sie die Hausverwaltung jetzt beschlossen diese sanieren zu lassen. Mir liegt jetzt ein Anbot einer Firma vor, die von meine Terrasse zuerst ca. 10 cm abträgt, dann darunter die Terrasse abdichtet und eine Plastomerbitumenbahn verlegt. Von einer Wiederherstellung der Oberfläche (jetzt sind quadratische orangene Stein, wahrscheinlich auf einem Estrich, verlegt) steht nichts im Anbot (von einem Spengler, der dafür auch nicht wirklich zuständig ist).

Meine Fragen:

- Wäre es nicht üblich mich in die Planung und die Auftragsvergabe mit einzubeziehen? Ich weiß bis heute nicht offiziell, daß diese Arbeiten bereits vergeben wurden!

- Habe ich Recht auf eine Wiederherstellung der Oberfläche wie sie war (Benutzungsfähig, mit ähnlichen verlegten Steinen auf Estrich)?

- Kann ich die Arbeiten verhindern, falls nicht sicher gestellt ist, daß die Oberfläche so schnell als möglich wieder benutzungsfähig hergestellt wird?

- Falls ich andere (teurere) Steine möchte, kann ich diese (natürlich unter Aufzahlung der Differenz) durchsetzen?

- Der übrige Teil, Verputz oder Fassade muß wohl auch wieder völlig hegestellt werden?

- Inwieweit muß ich die Arbeiten (und die Arbeiter) durch meine Wonhung lassen? Wer zahlt mir eventuelle Urlaube oder Zeitausgleiche die ich dafür verwenden muß?



Danke

Dietmar




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