Instandhaltung einer Mietwohnung

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JUSLINE
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Instandhaltung einer Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 19.04.2004, 15:06

In meinem Vertrag steht leider drinnen, dass ich dafür selbst aufkommen muss, wenn die heizung oder der Beuler kaputt ist.



Wie mein Pech mich verfolgt, sind natürlich innerhalb eines Jahres beide kaputt gegangen. Gott sei dank konnte ich die schäden sebst reperieren ohne kostenaufwand. Ich meldete dies natürlich meiner Verwaltung, aber die halfen mir nicht und meinten, dass dies mein problem sei.



Ich habe einen Freund, der sich in Versicherungen sehr gut auskennt, gefragt ob ich denn zusätzlich solche dinge versichern lassen kann (wenn ich eh schon immer haushaltversicherung zahlen muss). Er meinte, dass die versicherungen keine alten sachen (was ich verstehe) versichern können, weil die logischerweise irgendwann kaputt gehen. Darum müsse sich die Verwaltung des hauses kümmern. DAS TUN SIE ABER NICHT!!!



Was mach ich denn jetzt? Ps: Heizungen sind bei anderen nachbarn auch kaputt gegangen, aber es wohnen leider nicht so viele leute in diesem Haus! Aber die Verwaltung pfuscht nur herum und will für nichts aufkommen!



Bitte helf mir!!!! Mir reicht es schon, dauernd über den tisch gezogen zu werden, man betone das solche mieten auch nicht gerade bilig sind!!!

Vielen Dank im voraus




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JUSLINE
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RE: Instandhaltung einer Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2004, 14:13

Vielleicht könnten Sie sich mit den anderen Mietern im Haus absprechen und in gemeinsamer Mitgliedschaft bei einer einschlägigen Mietervereinigung Ihre Interessen wirksamer vertreten?



Falls die Geräte schon bei Anmietung der Wohnung schadhaft waren, ja so kurz nach Anmietung schon defekt geworden sind, dann könnte ein Gewährleistungsfall vorliegen.



Im einzelnen wird es doch darauf ankommen, was in Ihrem Mietvertrag steht, für welche Kategorie oder wieviel überhaupt Sie Miete zahlen uäm.



Da kann man/frau gar keine Ferndiagnose geben.



Wie ich auf einer Webseite einer Mietervereinigung gesehen habe, gibt es dort auch Online Auskunft für Mitglieder. Die Mitgliedschaften sind nicht teuer, und es könnte sich in Ihrem Fall lohnen, da der tägliche Kleinkrieg mit diversen Hausverwaltungen schon etwas sein könnte, was in manchen Häusern ein Dauerproblem darstellt, und gerade Mietervereinigungen viel Erfahrung damit haben.



Wenn Sie Ihre Wohnung schon alsbaldigst verlassen, wie ich aus einer früheren Mail von Ihnen verstanden zu haben glauben, dann haben Sie ja auch noch - und vor allem- das Problem bei der Beendigung des Mietvertrages.



Falls die Reparatur bei Ihnen aber nichts gekostet hat, von Ihnen quasi in einigen fachmännischen Griffen erledigt werden konnte, fürchte ich, dass Sie jedenfalls von der Hausverwaltung nichts erhalten werden können.



mfg, Akita


DorisMihokovic
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RE: Instandhaltung einer Mietwohnung

Beitrag von DorisMihokovic » 20.04.2004, 19:47

Ihr Freund hat unrecht. Auch wenn in Ihrem Mietvertrag nicht explizit die Verpflichtung zur Reparatur von Heizung und Boiler enthalten waeren, muessten Sie von Rechts wegen dafuer aufkommen. Nur sogenannte "ernste Schaeden" des Hauses sind vom Vermieter zu tragen. Schaeden z. B. an der Kombitherme zaehlen nicht als solche.

Die Haushaltversicherung deckt solche Schaeden nicht (auch dann nicht, wenn es sich um neue Geraete handelt). Wenn die Heizung noch nicht aelter als 3 Jahre ist, dann koennte ev. noch ein Gewaehrleistungsanspruch bestehen.

DorisMihokovic
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RE: Instandhaltung einer Mietwohnung - Nachtrag

Beitrag von DorisMihokovic » 20.04.2004, 20:02

Bei Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz komplett unterliegen, muss der Mieter das Mietobjekt so warten beziehungsweise in Stand halten, dass dem Vermieter oder den anderen Mietern "kein Nachteil" erwächst. Wenn es sich um ernste Schäden handelt, ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet.

Wenn eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage für das Haus besteht, dann ist nach der Judikatur des OGH ein durchrosteter oder tropfender Radiator ein ernster Schaden. Wenn aber wie hier bei einer einzelnen Gasetagenheizung ein Heizkörper tropft, kommt die Instandhaltungspflicht des Mieters zum Tragen.





Nachzulesen u.a. unter



http://www.immomedia.at/netautor/napro4 ... EY[0]=1136

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RE: Instandhaltung einer Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 28.04.2004, 10:24

Ja, das hat er mir auch gesagt, aber die Heizung ist leider viel älter als 3 Jahre. EIn Elektriker meinte sogar: Diese Elektroheizung wird heutzutage nicht einmal mehr erzeugt!



Und ich habe eben die Verwaltung schon öfters angerufen, aber sie sagen immer: Im Mietvertrag sind Heizungen selbst instandzuhalten. Meine NAchbarn gibts nciht mehr, die, die ich kannte (immerhin 2) sind ausgezogen. Tja, nun hoffe ich nur, dass ich andere nachbarn fnde, die die selben schäden haben... Mal sehen, ob es was bringt, wenn wir uns ale zusammen schließen.


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JUSLINE
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RE: Instandhaltung einer Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 28.04.2004, 10:29

Ja, ich kenne die Mietervereinigung, aber natürlich wollte ich zuerst einmal wissen, ob ich etwas regeln kann, ohne etwas zu bezahlen. Aber anders wird mir nichts übrig bleiben, wenn sich die Verwaltung stur stellt.



Vielen Dank für die Info. Ich werde schauen, wieviele Bewohner dort wohnen und ob sie auch Mängel aufweisen. Vielleicht hilfts ja etwas.



Und gerichtlich Gekündigt habe ich auch schon (weil die verwaltung eine "normale" Kündigung nciht akzeptiert).

Also der Auszug ist fix.


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