Kellerabteil

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JUSLINE
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Kellerabteil

Beitrag von JUSLINE » 06.04.2004, 19:13

Hallo,

meine Oma wohnt in einer Stadtwohnung (Tigewosi).

Sie hat als einzige Mieterin zwei Kellerabteile. Das 2. Kellerabteil wurde ihr vor 32 jahren vom Hausmeister zur Verfügung gestellt! Nun fragte ein Nachbar ob meine Oma ihm nicht das "offizielle Kellerabteil" über weihnachten leihen könnte. Sie stimmte zu. Nach 2 Jahren fragte sie ob sie wieder das Kellerabteil zurückhaben kann.

Er hat jedoch bereits bei der Tigewosi einen Mietvertrag über den 2. Keller unterzeichnet und zahlt für den die Miete, da er bei der Tigewosi erzählt hat dass meine Oma ihm das 2. Kellerabteil überlassen hätte und sie nur inzwischen getauscht haben (also er ihm "offiziellen" von meiner Oma und meine Oma im 2. Kellerabteil das sie vor 32 Jahren geschenkt bekommen hat).

Nun haben wir dem Nachbaren einen Brief geschickt er möge unseren Keller sofort räumen. Darauf hin bekamen wir einen Brief der Tigewosi dass wir unseren 2. Keller räumen sollen!

Wie bekommen wir beide Keller wieder zurück!

Bitte helft mir!!!

Vielen Dank








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RE: Kellerabteil

Beitrag von JUSLINE » 17.04.2004, 12:55

Hier scheint es mir ziemlich offenkundig, dass sich der andere Mieter mit der Hausverwaltung verbündet hat. Die Hausverwaltung/der Hauseigentümer suchte den Vorteil, nun zusätzlich Mieteinnahmen zu erzielen für einen Kellerraum, der zuvor nicht vermietet war, der Mieter schätzt den Zugewinn an Lagerräumlichkeit, welcher die Wohnung aufwertet (braucht nicht soviel Platz in der Wohnung mit Kästen verstellen, gewinnt Raum, erspart sich eventuell Kosten für Ersatzlagerraum).



An Ihrer Stelle würde ich jedenfalls auch noch Rat und Hilfe bei einer möglichst großen Mietervereinigung suchen oder einer für Mieten spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Ich kann mir vorstellen, dass es derlei Streitigkeiten um Kellerkammerl uäm. öfter gibt, und dass hiezu spezielle Rechtssprechung/Erfahrungen existieren, die solchen Institutionen/Kanzleien natürlich am ehesten noch zugänglich ist.



Einerseits könnte man vielleicht überlegen, dass der gegenständliche Fall in Analogie zur Anbotspflicht für Nachbarwohnungen nach dem MRG zu behandeln ist, und dass daher die Hausverwaltung, sollte der Kellerraum überhaupt selbstständig rechtsfähig sein (Nutzwertfeststellung möglich?) verpflichtet ist, Ihrer Tante das Kammerl anzubieten, noch dazu, wo sie bereits seit 32 Jahren diesen Raum für ihre Wohnung benutzt, Lagerräume im Keller heutzutage zweifelsohne dazu geeignet sind, Wohnraum in der anderen Etage aufzuwerten, und es nicht einleuchtend ist, warum sie jetzt diesen Raum räumen soll. (Durchsetzbar im Außerstreitverfahren § 37 MRG).



Andererseits könnte durch die Überlassung der Schlüssel durch den Hausbesorger vor 32 Jahren vielleicht doch bereits eine Zuordnung des zweiten Kellerraums zur Wohnung Ihrer Tante erfolgt sein - aus welchen, mag ja sein stichhaltigen Gründen auch immer. Dann müsste es bei der alten Situation bleiben und Ihre Tante bräuchte nichts extra zu bezahlen. Wenn nämlich auch der zweite Kellerraum nur Zubehör der Wohnung bleibt.



mfg, Akita






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