Gemeindewohnung Direktvergabe

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Gemeindewohnung Direktvergabe

Beitrag von JUSLINE » 05.04.2004, 18:43

Ich bin gerade im Begriff meine Gemeindewohnung in der Direktvergabe weiterzugeben. Nun hat man mir gesagt, daß ich die Elektroinstallationen auf "aktuellen Stand" bringen muß. Fakt ist, dzt. gibt es noch keinen FI Schalterkasten, sondern Schraubsicherungsautomaten mit einem 1Phasen Stromkreis. Mir hat dieser Standard bisher in einem Einzelraum mit Kochnische gereicht. Habe die Whg.auch in diesem Zustand vor 15 Jahren übernommen. Ich vermute es werden erhebliche Stemmarbeiten erforderlich sein. Kann dieser (Kosten-)Aufwand wirklich auf den "abgebenden" Mieter abgewälzt werden. Ist dafür denn nicht die Gemeinde zuständig?




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RE: Gemeindewohnung Direktvergabe

Beitrag von JUSLINE » 14.04.2004, 14:47

leider nein. mir ist das gleiche passiert. die wohnung darf nur mit einem "positiven e-befund" übergeben werden. d.h. : wohung aufstemmen, neue kabelrohre verlegen, kabel einziehen, zu einem e-kasten mit fi-schalter leiten. ein behördlich konzessionierter elektriker muß dann einen befund erstellen. kostet natürlich. wenn du die wohnung an die gemeinde zurückgibst, muß das die gemeinde für den nachmieter herrichten. das ist leider auch so ein gummiparagraph.


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RE: Gemeindewohnung Direktvergabe

Beitrag von JUSLINE » 24.05.2004, 17:15

Danke für dein feedback!

Habe mich mittlerweile für die Rückgabe an die Gem.Wien entschlossen!

Ich kann nur jedem raten, sich bei der Rückgabe mit dem Werkmeister in gutes Einvernehmen zu setzen, sonst muß man einen irren unnötigen Aufwand betreiben. zB.Tapeten können doch kleben bleiben, wenn Gemeinde die Elektrik neu macht. Im Service Center sagt man aber, der Mieter muß die Tapeten entfernen und NEU ausmalen.

Wäre doch wohl unsinnig, wenn kurz darauf die Wände aufgestemmt werden, oder?? Also, nur nicht alles so hinnehmen, wie es das Service Center meint.


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