Reparatur Elektrogräte

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Reparatur Elektrogräte

Beitrag von JUSLINE » 16.03.2004, 08:57

Ich habe eine Wohnung mit Elektrogeräte (Waschmaschine, E-Herd, etc.) gemietet. Die Waschmaschine ist ca. 10 Jahre alt, jetzt ist ein Verschleißteil zum Austauschen. Muß ich oder der Vermieter die Reparatur bezahlen. Im Mietvertrag wurde kein Bezug auf die Erhaltung etc. von Elektrogeräten genommen.




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RE: Reparatur Elektrogräte

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 16:40

> Ich habe eine Wohnung mit Elektrogeräte (Waschmaschine, E-Herd, etc.) gemietet. Die Waschmaschine ist ca. 10 Jahre alt, jetzt ist ein Verschleißteil zum Austauschen. Muß ich oder der Vermieter die Reparatur bezahlen. Im Mietvertrag wurde kein Bezug auf die Erhaltung etc. von Elektrogeräten genommen.



An sich ist der Vermieter einer Sache verpflichtet, diese entsprechend zu erhalten. Wenn Sie also die Waschmaschine gemietet haben, dann sollten Sie dem Vermieter unverzüglich Anzeige erstatten von der notwendigen Reparatur. Vielleicht entschließt er sich dann ja, da Waschmaschinreparaturen von 10 Jahre alten Geräten oft nicht mehr rentabel sein können, zu einer Neuanschaffung. (1096f. ABGB)



Es könnte aber auch sein, dass die Waschmaschine - zB vom Vormieter - in der Wohnung gestanden ist bzw. dass sie nach den getroffenen Vereinbarungen nicht als gemietet gilt. Dann brauchen Sie sie mE auch nicht mehr zurückstellen, brauchen dafür auch kein laufendes Mietentgelt (im Rahmen einer Pauschalmiete oder aufgegliedert als einer der Mietzinsbestandteile) zu bezahlen, und der Vermieter braucht sie auch nicht instandzuhalten. Je nach den konkreten Umständen würde ich es mir aber überlegen, mir wegen der Reparatur eines Verschleißteilen einer 10Jahre alten Waschmaschine mit dem Vermieter einen Streit anzufangen (zB wenn das allgemeine Verhältnis gut ist, und Sie auch vom Vermieter in Zukunft ein Entgegenkommen in irgendeiner Weise erwarten).



mfg, Akita


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