HILFE, wer kann uns helfen? Wir sollen ausziehen, aus dem Haus welches wir für 5 Jahre gemietet haben (wohnen 6 Monate hier), weil wir die Schlösser ausgewechsekt haben und dem Vermieter keinen Schlüssel geben. Ist das ein Grund? Er beruft sich auf eine bauliche Veränderung und das er keinen Zutritt hat, wenn "Gefahr im Verzug" ist! Hat er Recht? Wir haben Ihm gestattet jederzeit, wie es im Mietvertrag steht Zutritt zu gewähren. Nur war er in denm vergangenen Wochen ständig auf unseren Grundstück, geht sozusagen ein und aus.
Bitte wenn ihr mit helfen könnt, meldet euch - schnell!!
DANKE!
bauliche Veränderungen
RE: bauliche Veränderungen
> HILFE, wer kann uns helfen? Wir sollen ausziehen, aus dem Haus welches wir für 5 Jahre gemietet haben (wohnen 6 Monate hier), weil wir die Schlösser ausgewechsekt haben und dem Vermieter keinen Schlüssel geben. Ist das ein Grund? Er beruft sich auf eine bauliche Veränderung und das er keinen Zutritt hat, wenn "Gefahr im Verzug" ist! Hat er Recht? Wir haben Ihm gestattet jederzeit, wie es im Mietvertrag steht Zutritt zu gewähren. Nur war er in denm vergangenen Wochen ständig auf unseren Grundstück, geht sozusagen ein und aus.
> Bitte wenn ihr mit helfen könnt, meldet euch - schnell!!
> DANKE!
Vielleicht läßt sich die Problemsituation insofern lösen, als Sie einen Zweitschlüssel in einem benachbarten, jedenfalls für den Vermieter im Falle von Gefahr im Verzug leicht erreichbaren Ort deponieren.
Sie könnten sich zur Vermeidung einer Kündigungsstreitigkeit ans zuständige Bezirksgericht wenden (Amtstag,evtl. telefonisch vorab) und versuchen, einen gemeinsamen gerichtlichen Termin zwecks Vergleichsschluß in dieser Sache anzusetzen. Der Vermieter müsste dann eine Ladung des Gerichts zu diesem Termin erhalten, und die Sache lässt sich vor einem Richter vielleicht doch besser aussprechen als ohne dritte Person (Autorität) . Ansonsten könnten Sie noch Mediation oder die Beiziehung einer sonst vom Vermieter geschätzten Person in Erwägung ziehen, um zu versuchen, die Sache in Ruhe auszusprechen.Mir scheint, der Vermieter hängt emotional so sehr an seinem Grundstück/Haus,dass er sich auch von etwaigen Vertragsbestimmungen oder Gesetzen nicht leicht abhalten lassen wird,weiter auf dem Grundstück aus und ein gehen zu wollen (?) Frieden in dieser Sache können Sie wahrscheinlich nur mit einer gütlichen Einigung evtl. mit beiderseitigem leichtem Nachgeben erreichen, wenn Sie im Haus wohnen bleiben wollen. Rechtlich sind Sie möglicherweise am längeren Ast (hilft aber in der nachbarlichen Wohnumgebung nicht immer zu Prestige und Ansehen, wenn es über den Kopf des Vermieters passiert)
mfg Akita
> Bitte wenn ihr mit helfen könnt, meldet euch - schnell!!
> DANKE!
Vielleicht läßt sich die Problemsituation insofern lösen, als Sie einen Zweitschlüssel in einem benachbarten, jedenfalls für den Vermieter im Falle von Gefahr im Verzug leicht erreichbaren Ort deponieren.
Sie könnten sich zur Vermeidung einer Kündigungsstreitigkeit ans zuständige Bezirksgericht wenden (Amtstag,evtl. telefonisch vorab) und versuchen, einen gemeinsamen gerichtlichen Termin zwecks Vergleichsschluß in dieser Sache anzusetzen. Der Vermieter müsste dann eine Ladung des Gerichts zu diesem Termin erhalten, und die Sache lässt sich vor einem Richter vielleicht doch besser aussprechen als ohne dritte Person (Autorität) . Ansonsten könnten Sie noch Mediation oder die Beiziehung einer sonst vom Vermieter geschätzten Person in Erwägung ziehen, um zu versuchen, die Sache in Ruhe auszusprechen.Mir scheint, der Vermieter hängt emotional so sehr an seinem Grundstück/Haus,dass er sich auch von etwaigen Vertragsbestimmungen oder Gesetzen nicht leicht abhalten lassen wird,weiter auf dem Grundstück aus und ein gehen zu wollen (?) Frieden in dieser Sache können Sie wahrscheinlich nur mit einer gütlichen Einigung evtl. mit beiderseitigem leichtem Nachgeben erreichen, wenn Sie im Haus wohnen bleiben wollen. Rechtlich sind Sie möglicherweise am längeren Ast (hilft aber in der nachbarlichen Wohnumgebung nicht immer zu Prestige und Ansehen, wenn es über den Kopf des Vermieters passiert)
mfg Akita
RE: bauliche Veränderungen
Danke, klingt sehr gut. Werde eine Nacht darüber schlafen und mich dann an die Arbeit machen. Noch einmal Danke!!!
RE: bauliche Veränderungen
Hallo!
Der Vermieter hat kein Recht, bei euch ständig aus und ein zu gehen! Ihr könnt eine Besitzstörungsklage gegen ihn einbringen, ausserdem müsste er sein "Vorbeikommen" einige Tage vorher schriftlich ankündigen.
Der Vermieter hat kein Recht, bei euch ständig aus und ein zu gehen! Ihr könnt eine Besitzstörungsklage gegen ihn einbringen, ausserdem müsste er sein "Vorbeikommen" einige Tage vorher schriftlich ankündigen.
RE: bauliche Veränderungen
Danke, ich glaube das auch. Mal sehen was passiert.
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