Mietanbot

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Mietanbot

Beitrag von JUSLINE » 09.03.2004, 22:12

ich habe ein mietanbot zur anmietung einer wohnung mit folgendem passus unterschrieben:

"Sollte ich oder der Abgeber ohne wichtigen Grund den Vertragsabschluß ablehnen oder der Abschluß gegen Treu und Glauben von mir vereitelt werden, bin ich oder der Abgeber zur Provisionszahlung verpflichtet und hafte auch für die Provision der Mieter bzw. Vermieterpartei".

mich würde nun interessieren,

1) was unter "wichtige gründe" fällt, um den vertragsabschluss ablehnen zu können. ich gehe davon aus, dass ich diesen nicht unterschreiben muss, sobald irgendwelche rechtswidrigkeiten enthalten sind. was aber, wenn ich mit gewissen teilen des mietvertrages nicht einverstanden bin und der vermieter nicht bereit ist, diese zu ändern?

2) gibt es eine gesetzliche regelung bezüglich der provision, die der vermieter an den makler zu zahlen hat? für mieter gibt es eine regelung. gilt diese auch für vermieter?



ich danke herzlich im voraus für eine antwort!



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RE: Mietanbot

Beitrag von JUSLINE » 10.03.2004, 14:56

ich kann dir nur auf punkt 2) antworten:



prinzipiell sollte der vermieter auch provision zahlen (in der gleichen höhe wie du), ist aber in der praxis eher nicht der fall ...


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