Wohnungsübergabe

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JUSLINE
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Wohnungsübergabe

Beitrag von JUSLINE » 02.03.2004, 13:01

Ich habe meine Mietwohnung auf Ende März gekündigt.

Als ich vor 3 Jahren eingezogen bin, war sie komplett neu ausgemalt.

In meinem Mietvertrag steht drin, dass ich die Wohnung in "brauchbarem Zustand" zurückgeben muss.

Bedeutet das, dass ich die Wohnung neu ausmalen muss oder kann ich diese besenrein hinterlassen?








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RE: Wohnungsübergabe

Beitrag von JUSLINE » 02.03.2004, 16:18

Solange keinen großartigen häßlichen Flecke an der Wand sind, dürfte es kein Problem sein (allgemeine Abnützung ist normal), und dafür muss der Vermieter selbst aufkommen. Nur wenn die Wände in einer anderen Farbe ausgemalt wurden, dann muss sie wieder in die Ausgangsfarbe gestrichen werden.


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